Ende der akuten Feinstaubbelastung

Im Raum Ostschweiz und dem Glarnerland ist der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub wieder eingehalten. Damit wird die in der vergangenen Belastungsperiode ausgelösten Informationssstufe beendet.



Im Raum Ostschweiz und dem Glarnerland ist der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub wieder eingehalten (B ild: zvg.)
Im Raum Ostschweiz und dem Glarnerland ist der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub wieder eingehalten (B ild: zvg.)

Dank der Zufuhr frischer Luftmassen sind in genügender Distanz zu den Schadstoffquellen die Schadstoffkonzentrationen wieder auf unbedenklichem Niveau.


Erwartete Entwicklung


Früher oder später wird sich jedoch erneut eine Inversionslage mit eingeschränkter Durchmischung einstellen. Bei solchen Wetterbedingungen wie auch in unmittelbarer Nähe von Emissionsquellen hängt die Gesundheitsbelastung in erster Linie von der Intensität des Schadstoffausstosses ab. Daher ist es wichtig, diesen Ausstoss zu minimieren, bevor die Luftbelastungen in akut schädliche Konzentrations­bereiche ansteigen.

Vorsorgliche Massnahmen mit dauerhafter Wirkung

Das Verhalten jedes Einzelnen beeinflusst die Qualität unserer Atemluft entscheidend. Um unnötige Belastungen und Gesunheitsrisiken zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten:

1. Vermeiden Sie die Beschaffung und den Betrieb von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten mit hochemittierenden Verbrennungsmotoren. Besonders hochemittierend sind Dieselmotoren, die nicht mit einem geschlossenen Partikelfilter ausgerüstet sind, (krebs­­erzeugende Russemissionen) und Benzinmotoren nach dem Zweitaktprinzip (teil­verbrannte Kohlenwasserstoffe, darunter nervenschädigende und krebserzeugende).

2. Verbrennen Sie Abfälle nicht selber - auch keine naturbelassenen Wald-, Feld- und Gartenabfälle. Es gibt bessere Alternativen.

3. Achten Sie beim Betrieb von Feststofffeuerungen wie Holzöfen und Cheminées auf einwandfreien Zustand der Anlage, geeignetes Brenngut und eine raucharme Verbrennung / Anfeuermethode mit genügend Luftzufuhr.

4. Verlangen Sie auch bei der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen, dass die Arbeiten mit umweltfreundlichen Hilfsmitteln und Methoden ausgeführt werden.

5. Bevorzugen Sie möglichst umweltfreundliche Mobilitätsformen wie den öffentlichen Verkehr, das Velo und regionale Produkte ohne lange Transportwege.



Wie geht es weiter?

Die Qualität der Ostschweizer Luft wird laufend überwacht. Wenn die Feinstaub­konzentrationen erneut über das Anderthalbfache des Grenzwertes steigen und keine baldige Besserung durch Wetterglück in Sicht ist, lösen die Ostschweizer Umweltfachstellen die Informationsstufe aus und informieren aktiv zur aktuellen Lage und dem empfohlenen Verhalten. Falls es nicht gelingt, einen Anstieg der Belastungen über den doppelten Grenzwert zu verhindern, ordnen die Umweltdirektoren verbindliche Einschränkungen gemäss der entsprechenden Inter­ventions­­­stufe an. Diese gelten bis zu ihrer Aufhebung durch die Kantone am Ende der jeweiligen Belastungsperiode.