Seit 2010 unterstützt der Kanton Glarus zusammen mit dem Bund Energieeffizienzmassnahmen im Gebäudebereich. Wer sein Gebäude besser isoliert oder eine fossile oder reinelektrische Heizung durch eine mit erneuerbarer Energie betriebene Heizung ersetzt, erhält bis zu 50 Prozent der Kosten zurückerstattet. Mit dem neuen Impulsprogramm aus dem Klima- und Innovationsgesetz des Bundes wurden 2025 die Förderbeiträge für Gesamtsanierungen, den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen und für den Heizungsersatz von Anlagen mit einer Leistung über 70 kW deutlich erhöht.
Hausbesitzerinnen und -besitzer können von reduzierten Investitionskosten sowie von tieferen Energiekosten nach der Umsetzung profitieren. Die Sanierungskosten sind zudem steuerlich absetzbar. Im Jahr 2026 wird das Förderprogramm unverändert weitergeführt.
Förderung von Gebäudedämmung und Heizungsersatz
2025 wurden insgesamt 441 Projekte abgeschlossen und der Förderbeitrag ausbezahlt. Es wurden 4,2 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Knapp zwei Millionen Franken trägt der Bund bei, der Rest wird aus dem kantonalen Energiefonds finanziert. Ein Anteil von 61 Prozent der Fördersumme floss in die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden. 32 Prozent wurden für den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder einen Anschluss an ein Wärmenetz eingesetzt. Der Rest der Fördergelder leistete einen Beitrag an weitere Massnahmen wie energieeffizientere Beleuchtungsanlagen oder Energieberatungen. Die umgesetzten Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von Energie und Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO2).
Ab 2027 sind angepasste Fördersätze zu erwarten
2023 wurden die Fördersätze für Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle zeitlich befristet erhöht. Sanierungsvorhaben, die von diesen erhöhten Fördersätzen profitieren sollen, müssen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Danach sinken die Beiträge. Das nationale Parlament (National- und Ständerat) entscheidet in der Frühlingssession über die finanzielle Ausgestaltung der Förderprogramme im Gebäudebereich. Der Bundesrat schlägt eine deutliche Kürzung der Bundesbeiträge vor. Kürzungen werden einen direkten Einfluss auf das kantonale Energieförderprogramm haben. Wer bei eigenen Liegenschaften in nächster Zeit eine Verbesserung der Energieeffizienz oder einen Heizungsersatz plant, ist gut beraten, deren Planung und Umsetzung zügig anzugehen.
Weitere Informationen: foerderprogramm.gl.ch




