Energiefördermassnahmen im Rahmen der zweiten Stufe

Energiefördermassnahmen im Rahmen der zweiten Stufe des

Stabilisierungsprogramms des Bundes sind auch für die Glarner Bevölkerung attraktiv



Förderprogramm für neue Photovoltaikanlagen auf der Warteliste (Bild: ehuber)
Förderprogramm für neue Photovoltaikanlagen auf der Warteliste (Bild: ehuber)

In der Märzsession 2009 hat das Parlament den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Stützung der schweizerischen Wirtschaft (Stabilisierungsprogramm 2. Stufe) zugestimmt. Er hat dafür einen Nachtragskredit von 710 Millionen Franken für das Jahr 2009 bewilligt. Davon fliessen insgesamt 60 Millionen Franken in drei Programme im Energiebereich. Damit werden drei Energiebereiche neu mit Bundesmitteln unterstützt. Die Gesuche müssen aber schnell bis Ende Juni 09 eingereicht werden und das Vorhaben darf bis zur Einreichung des Gesuches noch nicht realisiert sein.


A.) Förderprogramm für Fernwärmeprojekte mit Abwärme und erneuerbaren Energien

Fördervolumen 2009: 30 Millionen Franken

Die Investitionshilfen werden für Fernwärmeprojekte ausgerichtet, die mit Abwärme und erneuerbaren Energien betrieben werden und deren Baubeginn im Jahr 2009 erfolgt. Gefördert werden:

- Neu- und Ausbau von Leitungen für Fernwärmenetze, deren Jahreswärmeproduktion zu mindestens 80% aus Abwärme oder erneuerbaren Energien stammt.

- Die Umstellung von fossilen Fernwärmezentralen auf erneuerbare Energien (mindestens 80% der Jahresproduktion müssen von fossil auf erneuerbar umgestellt werden).

- Gesamtprojekte (Fernwärmenetze und Zentralen, deren Jahreswärmeproduktion zu mindestens 80% aus Abwärme oder erneuerbaren Energien stammt).

- Von der Förderung ausgeschlossen ist der Anschluss einzelner Wärmebezüger an ein Fernwärmenetz

Auskunft und Gesuchseinreichung Ingenieurbüro Verenum, Landmauerstrasse 109, 8006 Zürich, Telefon: 044 377 70 79, EMail: [email protected], Web: www.verenum.ch2 37781.doc



B.) Förderprogramm für neue Photovoltaikanlagen auf der Warteliste der kostendeckenden Einspeisevergütung

Fördervolumen 2009: 20 Millionen Franken

Die Investitionshilfen werden ausschliesslich an Photovoltaikanlagen ausgerichtet, die per 31.12.2008 bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid ag für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angemeldet waren, von der swissgrid ag auf die Warteliste gesetzt worden sind und mit dem Bau der Anlage noch nicht begonnen haben. Allen förderberechtigten Projektanten auf der KEV-Warteliste wird das Gesuchsformular von der swissgrid automatisch zugestellt.

Auskunft und Gesuchseinreichung: swissgrid ag, Dammstrasse 3, Postfach 22, 5070 Frick, Telefon: 0848 014 014, E-mail: [email protected], Web: www.swissgrid.ch



C.) Förderprogramm für den Ersatz von Elektro-Speicherheizungen

Fördervolumen 2009: 10 Millionen Franken

Die Investitionshilfen werden für den Ersatz von Elektro-Speicherheizungen in ständig bewohnten Gebäuden durch Wärmepumpen oder Holzheizungen ausgerichtet. Für die verschiedenen Heizungstypen, die als Ersatz von Elektro-Speicherheizungen in Frage kommen, werden fixe Beiträge ausgerichtet.

Wärmepumpe Luft/Wasser: Fr. 3’300.-- pro Anlage

Wärmepumpe Sole/Wasser und Fr. 8’000.-- pro Anlage
Wasser/Wasser:

Holz Pellets/Stückholz/Schnitzel: Fr. 7’300.-- pro Anlage

Bonus für Hydrauliksystem bei Ersatz Fr. 3'000.-- von dezentralen Elektrospeichern:

Auskunft und Gesuchseinreichung: SUPSI-DACD-ISAAC, Via Trevano, 6952 Canobbio, Telefon: 058 666 63 26, E-mail: [email protected]


Diese letzte Fördermöglichkeit ist für einzelne Objekte im Kanton Glarus sicher attraktiv, haben wir doch einen relativ hohen Bestand an älteren Elektroheizungen, welche ohnehin bald ersetzt werden müssen.