Energieförderprogramm wird leicht angepasst

Der Regierungsrat genehmigt eine Änderung der Energiefondsvollzugsverordnung. Diese regelt, wie die Fondsmittel verwendet werden. Der Bonus für eine umfassende Gebäudesanierung entfällt, dafür werden neu Beiträge für Heizungsberatungen ausgerichtet.



Änderung der Energiefondsvollzugsverordnung. (zvg)
Änderung der Energiefondsvollzugsverordnung. (zvg)

Der Bund richtet Globalbeiträge an Kantone wie Glarus aus, die eigene Programme zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme durchführen. Aufgrund von Änderungen in der Energieförderung beim Bund und den Kantonen ist es notwendig, die Energiefördermassnahmen des Kantons Glarus (Link zu bestehender Version, noch ohne Änderungen) in einzelnen Punkten anzupassen.

Das Bundesamt für Energie (BFE) empfiehlt, die Förderprogramme so anzupassen, dass vor allem die wirksamsten Massnahmen verstärkt gefördert und auf die Förderung von weniger wirksamen Massnahmen verzichtet wird. So soll sichergestellt werden, dass die verfügbaren Mittel ausreichen.

Eine Massnahme verschwindet ...

Eine Änderung betrifft die Massnahme «Bonus für umfassende Sanierung», sie wird gestrichen. Bei einer Sanierung von mehr als 90 Prozent der Gebäudehülle kann man derzeit einen Bonus beantragen, der zu einer Verdoppelung der Fördersumme führt. Da dieser Bonus Gebäude betrifft, die sich ohnehin für eine umfassende Sanierung eignen, wird keine zusätzliche Wirkung erzielt.

... eine andere Massnahme kommt

Mit der «Impulsberatung für einen Heizungsersatz» wird das Förderprogramm mit einer neuen Massnahme ergänzt. Diese Massnahme wird seit 2020 schweizweit durchgeführt und ist somit globalbeitragsberechtigt, d. h. sie wird vom Bund zusätzlich mitfinanziert. Eine solche Beratung wird im Kanton Glarus neu mit 1500 Franken unterstützt.

Kaum finanzielle Auswirkungen

Die geplanten Änderungen im Förderprogramm verursachen bezüglich der künftigen Ausgaben des Kantons keine grossen Veränderungen. Die durch die Streichung der Bonusförderung frei werdenden Mittel dürften durch die steigende Zahl der geförderten Projekte in anderen Bereichen aufgebraucht werden. Für das neue Beratungsangebot «Impulsberatung Heizungsersatz» wird mit rund zehn Beratungen pro Jahr gerechnet. 

Bald mehr Mittel nötig

Die Mittel des Energiefonds werden in den nächsten beiden Jahren ausgeschöpft sein. Die künftige Speisung des Energiefonds ab 2023 wurde bereits in die Wege geleitet. Nach dem Beschluss der Landsgemeinde 2022 wird das Förderprogramm erneut überprüft und an die neuen Gegebenheiten angepasst.