Energiefonds: Erweiterungen des Förderprogramms gehen in die Vernehmlassung

Die Landsgemeinde hat die Fortführung und Erweiterung des Energiefonds beschlossen. Der Regierungsrat schickt nun die Änderung der entsprechenden Verordnung in die Vernehmlassung.



Fortführung und Erweiterung des Energiefonds (zvg)
Fortführung und Erweiterung des Energiefonds (zvg)

Am 1. Mai 2022 hat die Landsgemeinde die Neualimentierung des kantonalen Energiefonds mit 24 Millionen Franken beschlossen. Diese setzt sich aus einer Einlage von 12 Millionen Franken im Jahr 2023 und einer jährlichen Einzahlung von 1 Million Franken ab 2024 zusammen. Damit soll die Fortführung der Energieförderung sichergestellt werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Förderprogramm um neue Förderbereiche zu erweitern. 

Unter anderem sind eine zeitlich befristete Erhöhung der Förderbeiträge für die Gebäudehülle sowie eine moderate Erhöhung der Beiträge für Energieberatung vorgesehen. Neu soll es auch eine kantonale Förderung von Fotovoltaikanlagen mit erhöhter Winterstromerzeugung geben. Die Abwicklung der Gesuche soll vereinfacht und verschlankt werden. Der Beschluss der Landsgemeinde zum Verbot des fossilen Heizungsersatzes und Neueinbaus machen Anpassungen der Förderung im Bereich Heizungsersatz notwendig. 

Mit Beschluss vom 6. September 2022 hat der Regierungsrat Ergänzungen zur Änderung der Verordnung über den Vollzug der Verordnung über den Energiefonds zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2022. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.