Die Besitzer säuberten das Wiesland und beabsichtigten den Schlagabraum zu verbrennen. Da sich das Feuer unverhofft schnell ausbreitete, verständigten sie die Brandmeldestelle bei der Kantonspolizei Glarus. Die aufgebotene Feuerwehr Mittelland konnte den kleinen Flurbrand innert kurzer Zeit löschen. Dank der unverzüglichen Meldung durch die Eigentümer konnte ein Ausbreiten des Feuers verhindert werden.
Die Kantonspolizei Glarus weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäss Umweltschutzgesetz das Verbrennen von Aesten, Sträuchern etc. grundsätzlich verboten ist. Ausnahmsweise ist das Verbrennen von dürrem Holz von geschnittenen Sträuchern oder Bäumen (Schlagabraum) gestattet, wenn es wirklich dürr ist und dabei kein starker Rauch entsteht. Das Abbrennen muss mit der nötigen Vorsicht geschehen und darf wegen der Trockenheit nicht in der Nähe von Wäldern vorgenommen werden. Weiter müssen die Feuer überwacht und wenn nötig vollständig gelöscht werden.
