Enorm wichtiger Nutzungsplan für Glarus Nord

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung informierten die Behörde, die Experten und Planer über die neue Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord, die im September vors Volk kommt.



Bereichsleiterin GLN; Planer Christoph Zindel; Experte Peter Märkli; Vizepräsident Bruno Gallati und Gemeindepräsident Martin Laupper. (Bild: a.lombardi)
Bereichsleiterin GLN; Planer Christoph Zindel; Experte Peter Märkli; Vizepräsident Bruno Gallati und Gemeindepräsident Martin Laupper. (Bild: a.lombardi)

Beim Informationsanlass über den neuen Nutzungsplan der Gemeinde Glarus Nord schilderte Gemeindepräsident Martin Laupper die lange, intensive Vorbereitungs- und Planungszeit und betonte die Wichtigkeit, die diesem Instrument zukommt. Es schafft nämlich die rechtspolitischen Voraussetzungen und bringt somit Rechtssicherheit für alle Planungen. Es gibt einen einheitlichen Zonenplan für alle acht ehemaligen Gemeinden und gleiche Voraussetzungen für alle Einwohner von Glarus Nord.

18 Leitsätze liegen zugrunde

Vizepräsident Bruno Gallati erläuterte die 18 Leitsätze, die der Nutzungsplanung zugrunde liegen und Planer Christoph Zindel nannte die drei Schwerpunktthemen: Bauzonenredimension, Gewässerräume, Bauregeln. Die Gemeinde Glarus Nord muss 40 ha Bauland auszonen bzw. in landwirtschaftliche Zonen oder in eine künftige bauliche Nutzung umzonen. Das wird da und dort nicht ohne Friktionen und finanzielle Auswirkungen gehen.

Ein heikles Thema ist auch der Gewässerraum, der vom Bund sehr stark geregelt wird. Die Gemeinde hat hier vor allem ausserhalb der Bauzone wenig Spielraum. Es wird für die Landwirtschaft in der Bewirtschaftung zu Einschränkungen kommen. Der als Experte beigezogene Experte Professor Peter Märkli schilderte die umfangreichen und intensiven Diskussionen über die Bauregeln. Diese führten dazu, dass es neue sinnvolle, abgestufte Ausnützungsziffern gibt für Neubauten an Hanglage, im Dorfkern oder auf der Ebene.

Die anschliessende Diskussion wurde rege benutzt. Diana Deftner, die seit 20 Jahren im eigenen Haus ganzjährig im Läuferberg wohnt, stört sich daran, dass der Läuferberg neu nur noch als Ferienzone gelten soll. Ihr wird allerdings beschieden, dass sich dadurch an ihrem Besitzstand nichts ändert. Oberrichter Urs Menzi findet die Zeitspanne von 10 bis 15 Jahren für die Wiedereröffnung von zurückgestellten Bauzonen als zu kurz. Man müsse mindestens mit einer Generation rechnen. Weitere Fragen, die gestellt wurden, betrafen den Siedlungstrenngürtel, die Enteignungsfrage oder die Rüfirunse in Oberurnen.

Ausserordentliche Gemeinde am 29. September

Nach etwas mehr als einer Stunde war die Fragerunde erschöpft und der Gemeindepräsident konnte den Infoanlass beenden. Dabei wies er nochmals auf die enorme Wichtigkeit dieses Nutzungsplans hin. Eine Rückweisung an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. September 2017 wäre eine Katastrophe, so Laupper, denn die Gemeinde wäre total blockiert und es könnte für die Entwicklung von Glarus Nord – zum Beispiel Stichwort Flugplatz Mollis – schwerwiegende Benachteiligungen bringen.