Entlastungspaket: Vernehmlassung eröffnet

Neun Massnahmen des Entlastungspakets 2025+ benötigen für ihre Umsetzung die Zustimmung der Landsgemeinde bzw. des Landrats. Der Regierungsrat schickt diese nun in die Vernehmlassung.



Entlastungspaket 2025+: Die Massnahmen, die noch der Zustimmung der Landsgemeinde oder des Landrats bedürfen gehen in die Vernehmlassung • Fotomontage: Darko Cetojevic
Entlastungspaket 2025+: Die Massnahmen, die noch der Zustimmung der Landsgemeinde oder des Landrats bedürfen gehen in die Vernehmlassung • Fotomontage: Darko Cetojevic

Der Regierungsrat hat im Oktober 2024 das Entlastungspaket 2025+ verabschiedet, um die finanzielle Lage des Kantons zu verbessern. Das Paket beinhaltet insgesamt 58 Massnahmen, von denen acht noch der Zustimmung der Landsgemeinde oder des Landrats bedürfen. Diese sollen zusammen eine Entlastung von rund 1,8 Millionen Franken bringen. Die anderen 50 Massnahmen wurden bereits beschlossen und traten ab dem Jahr 2025 in Kraft.

Massnahmen, die der Landsgemeinde und dem Landrat vorgelegt werden

In einer Sammelvorlage werden vier Massnahmen mit einem Einsparpotenzial von rund 1,4 Millionen Franken der Landsgemeinde vorgelegt. Zu diesen zählen die Abschaffung der Steuerrekurskommission, die Begrenzung des Fahrkostenabzugs bei der Steuerveranlagung auf 4000 Franken, die Abschaffung der kantonalen Reisekostenentschädigung für Lehrlinge sowie die Einführung einer ökologischen Abgabe auf Wasserkraftwerke und eine Erhöhung der Fischereigebühren.

Dem Landrat werden zudem vier Massnahmen unterbreitet, die in seine Zuständigkeit fallen. Sie weisen ein Entlastungspotenzial von knapp 500 000 Franken auf und betreffen eine Erhöhung der Gebühren für die Beglaubigungen und Apostillen, der Gebühren für das Jagdpatent und der Minimalgebühren bei Strafbefehlen sowie von Untersuchungsverfahren und Nichtanhandnahmen vor. Zudem sollen weniger Mittel in den Tourismusfonds fliessen. Die Massnahme, die einen einmaligen Verzicht auf individuelle und generelle Lohnanpassungen der kantonalen Verwaltungsmitarbeitenden und Lehrpersonen vorsah, wurde bereits mit dem Budget 2025 umgesetzt.

Die Vernehmlassung zu den beschriebenen Massnahmen des Entlastungspakets 2025+ dauert bis am 31. August 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird der Regierungsrat dem Landrat die entsprechenden Verordnungsänderungen und der Landsgemeinde die Gesetzes- und Verordnungsänderungen vorlegen.