Entschädigung der Staatsgarantie für Kantonalbank: Zinssatz Saron ist neu massgebend

Weil der Referenzzinssatz Libor nicht mehr fixiert wird, ist neu der Referenzzinssatz Saron massgebend bei der Bewertung der Entschädigung der Glarner Kantonalbank an den Kanton Glarus für die Staatsgarantie. Der Regierungsrat setzt die Änderung der entsprechenden Verordnung rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.



Zinssatz Saron ist neu massgebend (zvg)
Zinssatz Saron ist neu massgebend (zvg)

Die Staatsgarantie der Glarner Kantonalbank ist mit einer jährlichen Abgeltung der Bank an den Kanton Glarus verbunden. Die Abgeltung beträgt mindestens 1 und höchstens 3 Millionen Franken. Im Entschädigungsmodell wurde bisher der Zinssatz Libor zugezogen. Dieser wird seit 1. Januar 2022 nicht mehr fixiert. Als Alternative wird der Referenzzinssatz Saron (Swiss Average Rate Overnight) verwendet, der von der Schweizer Börsenbetreiberin Six und der Schweizerischen Nationalbank entwickelt wurde. Der Regierungsrat genehmigt die notwendige Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Staatsgarantie für die Kantonalbank rückwirkend per 1. Januar 2022. Die Änderung der Verordnung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Auf Libor folgt Saron

Was sind die Unterschiede? Informationen auf der Website der Schweizer Börsenbetreiberin Six