eQst.GL – Online Abrechnung Quellensteuer

Neu kann die Quellensteuerabrechnung online erstellt und direkt an die Steuerverwaltung übermittelt werden.



eQst.GL – Online Abrechnung Quellensteuer (zvg)
eQst.GL – Online Abrechnung Quellensteuer (zvg)

In der Schweiz werden die Einkünfte von Arbeitnehmenden in der Regel basierend auf der eingereichten Steuererklärung besteuert. Die Quellensteuer dagegen wird direkt vom Lohn abgezogen. Diese Art Besteuerung gilt für alle ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassung (z.B. Aufenthaltsbewilligung B). Ihre Arbeitgeber gelten als Schuldner der steuerbaren Leistung. Sie sind für die korrekte Abrechnung und Ablieferung der geschuldeten Steuerbeträge verantwortlich.

Neu können die Arbeitgeber unter eqst.gl.ch die Quellensteuerabrechnung online erstellen und direkt an die Steuerverwaltung übermitteln. Die eQst.GL – Online Abrechnung Quellensteuer erleichtert das Ausfüllen, unterstützt mit Erklärungen und hilft bei der vollständigen Deklaration.

Ab 1. Januar 2025 werden für physisch eingereichte Abrechnungen 1 Prozent Bezugsprovision und für die Mitwirkung von elektronisch eingereichten Abrechnungen 2 Prozent des abzuliefernden Steuerbetrages entschädigt (s. Medienmitteilung).

Gemäss Artikel 36 des Gesetzes über die digitale Verwaltung kann die Abrechnung längstens bis am 31. August 2026 weiterhin physisch übermittelt werden.