Ergänzungsleistungen müssen 2021 erhöht werden

Die durchschnittlichen Pensionskosten in den Glarner Alters- und Pflegeheimen liegen über den maximalen Ergänzungsleistungsbeiträgen. Der Regierungsrat genehmigt eine Erhöhung der Maximalbeiträge.



Altersheim-Bewohnende sollen mit Ergänzungsleistungen ohne finanzielle Hilfe Dritter auskommen können (• Foto iStock)
Altersheim-Bewohnende sollen mit Ergänzungsleistungen ohne finanzielle Hilfe Dritter auskommen können (• Foto iStock)

Die Tarifgenehmigungsverfahren für das Jahr 2021 für sämtliche vier Glarner Einrichtungen der stationären Altersbetreuung (Alters- und Pflegeheime) wurden Ende November 2020 abgeschlossen. Die Tendenz der Kostenverlagerung vom Bereich Betreuung hin zum Bereich Pension hat sich weiter akzentuiert.

Pension teurer

Die Pensionstarife 2021 der Glarner Alters- und Pflegeheime (APH) erstrecken sich über eine Bandbreite von 83 bis 160 Franken. Die durchschnittlichen Pensionskosten betragen (jeweils pro Pensionstag) 121.63 Franken (Vorjahr: 101.91). Demgegenüber stehen durchschnittliche Pensionserträge in der Höhe von 114.78 Franken (Vorjahr: 96.70). Die durchschnittlichen Pensionskosten in den Glarner APH liegen um rund 25 Franken pro Tag höher als der aktuell geltende maximale Beitrag der Ergänzungsleistungen (EL). Dass die durchschnittlichen Pensionserträge deutlich tiefer liegen, ist strategisch begründet. Nachdem sich die Pensionskosten aus verschiedenen Gründen stark erhöht hatten, wollte man diese Kosten nicht vollständig und vor allem nicht in einem Schritt auf die Bewohnenden abwälzen und entschied sich deshalb – entgegen der ausgewiesenen höheren Kosten – für eine weniger radikal ausfallende Tariferhöhung. Diese Tarife bilden also nicht die wahren Kosten ab.

Auch wenn die Abweichungen in den drei Gemeinden unterschiedlich hoch ausfallen, so ist eine massive Erhöhung des maximalen EL-Beitrags von heute 96.70 Franken unumgänglich. Erst ein EL-Betrag von über 120 Franken vermag zu gewährleisten, dass EL-Beziehende nicht auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind.

Betreuung günstiger

Anders sieht es bei den Betreuungstarifen in den Glarner APH aus. Sie betragen durchschnittlich 29.00 Franken (Vorjahr: Fr. 31.50) Aktuell liegt der maximale EL-Beitrag Betreuung bei 32.15 Franken pro Tag und liegt damit über den durchschnittlichen Erträgen und Kosten. Der neue Wert hat den ausgewiesenen Selbstkosten zu entsprechen und beträgt demnach 29.00 Franken pro Tag. Damit reduzieren sich die EL-Ausgaben in diesem Bereich um rund 350 000 Franken.  

Finanzielle Konsequenzen

Aufgrund dieser Entwicklungen genehmigt der Regierungsrat eine Erhöhung des EL-Maximalbeitrags Pension für das Jahr 2021 auf 121.60 Franken pro Tag sowie für die Betreuung eine Senkung auf 29.00 Franken pro Tag. Der maximale EL-Beitrag Pflege bleibt unverändert bei 23.04 Franken. Die Anpassungen müssen vom Bund noch genehmigt werden und können per 1. Januar 2021 in Kraft treten. 

Zusammen mit einem zusätzlichen Beitrag für Hygienemasken (45 000 Franken) könnten Mehrkosten gegenüber dem Budget von 1,9 Millionen Franken entstehen. Der Regierungsrat geht jedoch aufgrund der konkreten Tarife sowie der Bewohnerstruktur von Mehrkosten von netto 1,1 Millionen Franken aus.