Bereits zum jetzigen Zeitpunkt steht fest, dass die geltenden Bauzonen gemäss den rechtskräftigen Zonenplänen der ehemaligen Gemeinden den ausgewiesenen Bauzonenbedarf für die nächste Planungsperiode von 10 bis 15 Jahren überschreiten. Dies bedeutet, dass im Rahmen der weiteren Planung gestützt auf die Gesetzgebung des Bundes verschiedene Korrekturen und Reduktionen an den vorhandenen Bauzonen vorgenommen werden müssen.
Baugebiete
Die Gemeinde extrahierte gestützt auf die geltenden Zonenpläne, die Erhebung des Überbauungsstandes per Ende April 2013 sowie verschiedenen Besprechungen mit Wissensträgern der früheren Gemeinden diejenigen Baugebiete, welche für eine Reduktion oder Etappierung infrage kommen. Nun gilt es, diese Baugebiete nach einem Kriterienkatalog genauer zu überprüfen, ehe weitergehende Entscheide zuhanden der Nutzungsplanung getroffen werden können. Folglich müssen die Gebiete von einer allfälligen Nutzung freigehalten werden. Der Gemeinderat entscheidet daher, für die betreffenden Gebiete eine Planungszone zu erlassen.
Ferienhauszonen
Innerhalb der Gemeinde Glarus Nord liegen zudem verschiedene Ferienhauszonen, sogenannte Spezialzonen. Dabei handelt es sich um eine Bauzone, bei welcher die Erschliessungspflicht vollständig bei den Privaten liegt. Diese Zone ist nicht für den dauernden Aufenthalt vorgesehen und weist daher relativ grosse Nutzungsreserven auf. Zudem können in diesen Ferienhausgebieten keine Baubewilligungen mehr erteilt werden, weil jede weitere Entwicklung dieser Gebiete der Gesetzgebung des Bundes widerspricht. Ebenfalls stehen diese Gebiete im Widerspruch zu den Leitsätzen der Gemeinde, welche dem Gemeinderichtplan zugrunde liegen. Entsprechend sollen diese Gebiete ebenfalls von einer Nutzung freigehalten werden. Der Gemeinderat erlässt daher auch für sämtliche Ferienhauszonen eine Planungszone.
Übersicht über die Grundstücke
Gestützt auf Art. 31 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes vom 2. Mai 2013 werden für folgende Grundstücke, soweit sie in einer Bauzone liegen, per sofort eine Planungszone erlassen:
Grundbuch Kat.-Nrn.
Bilten 234, 303, 304, 305, 508, 531, 589, 645, 823, 828, 1040, 1164, 1261, 407
Oberurnen 34
Niederurnen 282, 769, 768
Näfels: 10, 23, 1214, 1292, 1334, 1335, 1336, 1337, 1338,1443, 1444, 1445, 1446, 1546, 1547, 1548, 1549, 1552, 1564, 1565, 1566, 1594, 1671, 1672, 1673, 1674, 1691, 1692, 1694, 1719, 1720, 1721, 1722, 1723, 1724, 1852, 1905, 1918, 1919, 1920, 1942, 1951, 1952, 1953, 1961, 1996, 2019, 2020, 2056, 2057, 2058, 2101, 2148, 2149, 2150, 2151, 2161, 2173, 61, 1305, 1306.
Mollis: 1267, 1271, 1281, 1289, 1272, 1282, 1288, 1278, 1343, 1269, 1287, 1270, 1850, 1298, 1267, 1332, 1101, 1259, 1299, 1018, 1276, 1285, 1283, 1291, 1136, 1284, 1355, 1234, 1260, 1137, 1129, 1315, 1280, 1274, 1464, 1255, 1017, 1480, 1286, 1446, 1337, 1361, 1300, 1319, 1398, 1317, 1318, 5, 1237, 3, 1815, 1750, 1760, 1752, 2236, 1749, 1754, 1747, 1748, 2160, 1915, 1756, 1759, 1758, 1627, 1757, 1333, 1376, 1377, 15, 2321.
Filzbach 38, 39, 655, 661:
Obstalden: 228, 564, 565, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 604, 605, 606, 607, 608, 638, 639, 640
Mühlehorn: 26, 28, 381, 480, 483, 457, 525, 456, 479, 492, 425, 427, 527.
Die Planungszone dauert bis zum 31. Dezember 2015 mit der Möglichkeit, diese um weitere zwei Jahre zu verlängern. Gegen diesen Erlass kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden, gestützt auf Art. 32 des kantonalen Raumentwicklungsplanes.