Ermutigendes Bekenntnis zur Lohngleichheit durch die Gemeinden Glarus und Glarus Süd – Zögern bei der Gemeinde Glarus Nord und beim Kanton

Die Gemeinden Glarus und Glarus Süd haben auf Anregung der kantonalen Gleichstellungskommission die Charta Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnet.



Medienmitteilung der Gleichstellungskommission (zvg)
Medienmitteilung der Gleichstellungskommission (zvg)

Das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann entwarf die als Charta bezeichnete Absichtserklärung mit folgenden Hauptaufgaben:

  • amtsinterne Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz
  • amtsinterne Überprüfung der Lohngleichheit
  • Fördern der Überprüfung der Lohngleichheit bei nahestehenden Körperschaften
  • Kontrollmechanismen gegenüber Dritten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung und Subventionierung
  • Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung

Die Gleichstellungskommission bedankt sich bei den Gemeinden Glarus Süd und Glarus für die Unterzeichnung der Charta. Auch wenn sich der verfassungsmässig festgeschriebene Anspruch auf Lohngleichheit nicht überall sofort durchsetzen lässt, ist die Unterzeichnung doch ein Bekenntnis, die Durchsetzung im gesamten Verwaltungshandeln konsequent zu verfolgen. Die Antwort aus Glarus Nord steht noch aus. Der Kanton Glarus lehnt es ab, die Charta zu unterzeichnen, da er sich ausserstande sieht, alle von der Charta vorgesehenen Massnahmen zu ergreifen. Die Absage wird mit dem Hinweis auf zahlreiche bereits realisierte Bemühungen begründet wird. Die Gleichstellungskommission zeigt sich dennoch enttäuscht. Der Kanton erklärt, intern seien die Forderungen bereits vollumfänglich erfüllt. Es sei dagegen nicht möglich, nahestehende Körperschaften einschlägig zu beeinflussen, ebenso wenig, Begünstigte bei Beschaffung und Subventionierung.

Die Unterzeichnung der Charta durch unter anderem 16 Kantone und den Bund (Stand 9. Juli 2019) zeigt der Gleichstellungskommission, dass dies möglich ist. Sie macht (gerade mit Blick auf die Forderungen des breit abgestützten Frauenstreiks) darauf aufmerksam, dass nach wie vor ein nicht erklärbarer Unterschied zwischen den Löhnen der Geschlechter besteht – dieser Unterschied ist das Mass der aktuell bestehenden (Lohn)-Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die staatlichen Institutionen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und Einfluss nehmen, insbesondere dort, wo sie über Dritte hoheitlich handeln, aber auch, wenn sie sich finanziell engagieren. Indem sie Betrieben Aufträge erteilen bzw. ihnen nahestehende Körperschaften alimentieren oder Subventionen ausrichten, tragen sie einen Teil der Verantwortung für das Handeln der bedachten Akteure. Die Gleichstellungskommission fordert daher, dass diese Verantwortung auch vom Kanton und von der Gemeinde Glarus Nord wahrgenommen und die Unterzeichnung der Charta nochmals geprüft wird.