Erneuerbare Energie: Regierungsrat verabschiedet Vernehmlassungsvorlagen

Der Regierungsrat will die Förderung von erneuerbaren Energien verbessern. Er schickt die entsprechenden Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung.



Einfacher und günstiger: Erneuerbare Energien sollen im Kanton Glarus attraktiver werden • (Foto: iStock)
Einfacher und günstiger: Erneuerbare Energien sollen im Kanton Glarus attraktiver werden • (Foto: iStock)

Erneuerbare Energie soll im Kanton Glarus einfacher und günstiger erhältlich werden. Das Baubewilligungsverfahren soll bei der Installation von Anlagen wie Wärmepumpen oder Fotovoltaikanlagen vereinfacht werden. Bewilligungsgebühren für erneuerbare Energie produzierende Anlagen sollen gestrichen werden. Dafür sind Änderungen der Bauverordnung und der Verordnung zum Energiegesetz notwendig.

Schnelleres Verfahren

Die Änderung der Bauverordnung sieht konkret ein erleichtertes Bau-Bewilligungsverfahren bei der Erstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen vor. Innerhalb der Bauzonen genügt ein Meldeverfahren. Damit können die Verfahrensdauer um vier bis acht Wochen verkürzt und die Bewilligungsgebühr gesenkt werden. Bei den Fotovoltaikanlagen besteht keine Notwendigkeit für die Anpassung rechtlicher Grundlagen. Für genügend angepasste Anlagen ist schon heute keine Baubewilligung notwendig. Solche Anlagen überragen die Dachfläche um höchstens 20 Zentimeter, ragen nicht über die Dachfläche hinaus, blenden nicht und hängen als kompakte Fläche zusammen.

Keine Bewilligungsgebühren

Gemäss der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung zum Energiegesetz würden Betreiber von neuen Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie keine Bewilligungsgebühren mehr bezahlen müssen. Dies betrifft Fotovoltaikanlagen, fossilfrei betriebene Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sowie Anlagen zur Nutzung der Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlagen oder zur Nutzung von Wind. Die Gebühren für Wasserkraftwerke sind nicht tangiert. 

Den Gesetzesänderungen liegen zwei Motionen der Landräte Martin Landolt und Mathias Zopfi zugrunde. Der Regierungsrat erachtete die Anliegen als prüfenswert, der Landrat überwies die Motionen. Der Regierungsrat schickt nun die beiden Vorlagen dazu in die Vernehmlassung.

Elektronische Vernehmlassung

Das Departement Bau und Umwelt führt die beiden Vernehmlassungen durch. Bis zum 19. Januar 2024 können die Unterlagen online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht ab 17. November 2023 unter mitwirkung.gl.ch das elektronische Vernehmlassungsverfahren zur Verfügung. Dieses bietet für die Teilnehmenden wie auch die Verwaltung verschiedene Vorteile. Der Kanton hofft, dass möglichst viele Stellungnahmen auf dem elektronischen Weg eintreffen.

Bei der digitalen Mitwirkungsplattform handelt es sich um ein Pilotprojekt. Dabei werden die Vernehmlassungen des Departements Bau und Umwelt mit der digitalen Mitwirkung begleitet und ausgewertet.

Es ist weiterhin möglich, die Stellungnahmen auf dem Postweg oder im Word-Format per E-Mail einzureichen.