Am 6. November 2024 beschloss der Landrat eine Änderung der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz, die eine umfassende Streichung der Bewilligungsgebühren für Fotovoltaikanlagen zur Folge hatte. Auslöser dazu war eine Motion der Landräte Mathias Zopfi und Martin Landolt. Der Regierungsrat kündigte an, auch noch einen generellen Verzicht auf die jährlichen Abgaben von grossen Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt zu prüfen. Zudem wurde eine Befreiung kommunaler Wärmeverbunde von der Bewilligungsgebühr in Erwägung gezogen.
Regierungsrat schlägt nun weitere Schritte vor
Wie angekündigt schlägt der Regierungsrat nun weitere Entlastungen vor. Mit der vorliegenden Verordnungsänderung, die nun in die Vernehmlassung geht, sollen die in Aussicht gestellten Befreiungen von der jährlichen Abgabe und der Bewilligungsgebühr umgesetzt werden. Dabei handelt es sich einerseits um nicht-freistehende Fotovoltaikanlagen, welche auf oder an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen erstellt werden. Dies umfasst beispielsweise Anlagen auf oder über Parkplätzen, an Lärmschutzwänden, Galerien, Staumauern oder Lawinenverbauungen. Andererseits sollen auch Anlagen von der jährlichen Abgabe befreit werden, welche so ausgelegt sind, dass sie einen möglichst hohen Anteil an Winterstrom produzieren können. Dies gilt auch für freistehende, insbesondere alpine, Fotovoltaikanlagen.
Abgesehen von Solaranlagen sollen auch weitere Anlagen der Alternativenergie und Betriebe mit grosser volkswirtschaftlicher oder kommunaler Bedeutung von der jährlichen Abgabe befreit werden können, wenn das öffentliche Interesse ausgewiesen ist. Davon können auch andere Energieträger wie Windturbinen profitieren. Hier soll der Entscheid aber weiterhin aufgrund einer Einzelfallprüfung gefällt werden.
Inkrafttreten
Das Ziel ist, dass die vom Landrat beschlossene Änderung der Verordnung zum Energiegesetz zusammen mit den vorliegenden Änderungen der Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden kann.
Die Vernehmlassung wird auf der Plattform mitwirkung.gl.ch durchgeführt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind dort publiziert. Die Frist dauert bis zum 30. April 2025.