Erneuerung Konzession Luchsingerbach

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Erneuerung der Konzession sowie der Nachkonzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Luchsingerbachs ab einer Höhe von 1104 Meter über Meer bis zur Einmündung in die Linth zuzustimmen.



(Symbolbild: zvg)
(Symbolbild: zvg)

Ausgangslage

Im Januar 2008 reichten die damaligen Werkbetriebe Glarus (heute Technische Betriebe Glarus, TBG) beim Regierungsrat ein Gesuch für die Erneuerung ihrer Konzession von 1941 und Nachkonzession von 1947 für die Nutzung der Wasserkraft des Luchsingerbachs ein. Die Konzession sollte im bisherigen Umfang ohne grosse bauliche Anpassungen erneuert werden. Da die Leistung des bisherigen Kraftwerkes grösser als 3 Megawatt (MW) ist, musste zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Damit stellten sich automatisch auch Fragen rund um die Restwassermengen. Die Gesuchstellerin wurde deshalb im Februar 2008 aufgefordert, zusätzliche Messungen durchzuführen, den UVP anzupassen und eine Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) einzureichen. Im Sommer 2015 lagen die ergänzten Unterlagen vor und wurden dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur Vorprüfung eingereicht. Ende Mai 2016 reichten die TBG ergänzend zum Gesuch vom Januar 2008 ihrer Vorgängerorganisation das überarbeitete Gesuch ein.

Das geplante Vorhaben umfasst die Erneuerung der bestehenden Konzession bzw. Nachkonzession mit bestehenden Anlagen. Das bestehende Kraftwerk wird im bisherigen Ausmass weiterbetrieben. Zusätzlich soll eine Wasserfassung bei der sogenannten Felsenquelle erstellt werden. Das Ausgleichsbecken Brunnenberg soll von heute 9100 auf 25 000 Kubikmeter vergrössert werden. Heute beträgt die maximale Leistung des Kraftwerkes 3,5 Megawatt. Sie soll beim Maschinenersatz auf 4,9 Megawatt erhöht werden. Einige Anlageteile müssen aufgrund ihres Zustandes in den nächsten Jahren erneuert werden (z. B. die Druckleitung und die elektromechanische Ausrüstung der Zentrale). Mit der neuen Kon­zession soll die Nutzung der Felsenquelle weiterhin ermöglicht werden, was eine neue Quellwasserfassung und eine Pumpsteigleitung von 280 Metern Länge nötig macht. Auf die im Gesuch von 2008 noch enthaltene zusätzliche Nutzung des Steinigerbaches wird im überarbeiteten Gesuch aufgrund der Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes verzichtet.

Neue Konzession


Die Konzession führt die Praxis des Landrates bei Konzessionserteilungen in den letzten Jahren (Cotlan, Rufi, Seidendruckerei, Doppelpower) fort. Allerdings gibt es kleinere Abweichungen, weil es sich um bestehende Werke handelt.

Die Gesuchsteller müssen die privaten Wasserrechte erwerben bzw. Verträge über die Abtretung der Wasserrechte abschliessen. Insgesamt liegen auf der neu zu nutzenden Strecke vier Parzellen mit drei privaten und einem öffentlichen Grundeigentümer. Mit diesen hat die Gesuchstellerin bereits Gespräche über die Abtretung der Wasserrechte geführt.

Die Konzession wird auf die Dauer von 80 Jahren erteilt. Konzessionsbeginn ist der 27. August 2023. In der Konzession sind auch die heute geltenden Standards bezüglich Restwasser, Schutz- und Nutzungsplanung, Fischerei, Umwelt- und Landschaftsschutz enthalten. Die Gesuchstellerin hat sich mit der ausgehandelten Konzessionsdauer sowie einer Heimfallregelung analog zu den neuesten Konzessionen einverstanden erklärt.

Es ist die kantonale Wasserwerksteuer für Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 1000 Kilowatt Bruttoleistung zu entrichten. In einem Jahr mit durchschnittlichen Niederschlägen leistet dieses bestehende Kraftwerk etwa 125 000 Franken an Wasserwerksteuern (Ansatz 110 Fr./Brutto-kW). Die Konzessionsgebühr bzw. Bewilligungsgebühr wird bei 147 000 Franken liegen.