Ersatzwahl in den Regierungsrat 2025: Interessierte können ihre Kandidatur anmelden

Am 9. Februar 2025 findet die Ersatzwahl eines neuen Mitglieds des Regierungsrates statt. Kandidierende können sich bei der Staatskanzlei anmelden. Damit erhalten die Stimmberechtigten einen besseren Überblick über die Kandidatinnen und Kandidaten.



Ersatzwahl in den Regierungsrat 2025 (zvg)
Ersatzwahl in den Regierungsrat 2025 (zvg)

Für die bevorstehende Ersatzwahl in den Glarner Regierungsrat vom 9. Februar 2025 wird ein freiwilliges Anmeldeverfahren für Kandidierende durchgeführt. Alle Interessierten können ihre Kandidatur bis zum 23. Dezember 2024, um 12 Uhr, schriftlich bei der Staatskanzlei anmelden.

Die Staatskanzlei wird alle bis zum Stichtag eingegangenen Kandidaturen auf ihrer Website sowie im Amtsblatt öffentlich kommunizieren. Die Teilnahme am freiwilligen Anmeldeverfahren stellt keine Voraussetzung für die Wählbarkeit dar; auch nicht angemeldete Personen können gewählt werden.

Die Ersatzwahl in den Regierungsrat vom 9. Februar 2025 ist notwendig, da Landesstatthalter Andrea Bettiga am 19. März 2025 sein 65. Altersjahr vollenden wird. Aufgrund der geltenden Altersgrenze scheidet er deshalb per Landsgemeinde 2025 aus dem Regierungsrat aus. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 2. März 2025 statt.

Weiter Informationen unter: www.gl.ch/wahlen2025