Erschliessung Braunwald: Landsgemeinde 2025 fällt Variantenentscheid

Die Art der künftigen Erschliessung von Braunwald soll von der Landsgemeinde 2025 diskutiert und beschlossen werden. Ermöglicht wird dies mit einer Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr. Die Erschliessungsvariante wird im Gesetz festgeschrieben.



Das letzte Wort bei der Frage nach der künftigen Erschliessung von Braunwald soll die Landsgemeinde haben • (Foto: Braunwald-Standseilbahn AG)
Das letzte Wort bei der Frage nach der künftigen Erschliessung von Braunwald soll die Landsgemeinde haben • (Foto: Braunwald-Standseilbahn AG)

Die künftige Erschliessung von Braunwald ist ein in der Politik und der Öffentlichkeit breit diskutiertes Thema. Folglich soll die Landsgemeinde beim Entscheid über die Erschliessungsvariante mitreden können. Ermöglicht wird dies mit einer Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr. Mit der Aufnahme eines neuen Artikels über die Erschliessung Braunwald kann diese vor die nächste Landsgemeinde getragen werden.

Memorialsantrag war rechtlich unzulässig

Die Forderung einer Mitsprache der Landsgemeinde wurde bereits in einem Memorialsantrag gestellt, der allerdings nicht mit der Kantonsverfassung vereinbar war. Er wurde in der Folge zurückgezogen (Medienmitteilung 16. April 2024). Die Aufnahme der Erschliessung Braunwald in einem neuen Gesetzesartikel fällt dagegen in den Kompetenzbereich der Landsgemeinde.

Regierungsrat hält an Variante Standseilbahn fest

Nach einer längeren Evaluationsphase entschied sich der Glarner Regierungsrat für die Variante einer neuen Standseilbahn, welche die Erschliessung von Braunwald sicherstellt (Medienmitteilung 23. Mai 2023). Vorteile gegenüber der ebenfalls geprüften Gondelbahn waren insbesondere die tieferen Investitions- und Betriebskosten. Der Bau der neuen Standseilbahn kostet geschätzte 24 Millionen Franken als Investition und 3 Millionen Franken für den jährlichen Betrieb. Eine Variante mit einem Neubau einer Einseilkabinenbahn und einer weiteren Ertüchtigung der Standseilbahn ist fast doppelt so hoch mit geschätzten 45 Millionen als Investition und 5 Millionen für den jährlichen Betrieb. Zudem beträgt die Verfahrensdauer bei der Variante Standseilbahn rund sechs statt zehn Jahre. Und das Verfahrensrisiko ist klein. Als vorteilhaft könnte sich zudem der Bau einer automatisierten Standseilbahn erweisen, was eine fahrplanunabhängige Nutzung, auch während der Nacht, ermöglichen würde.

Sollte die Landsgemeinde im kommenden Jahr eine Erschliessung mittels einer Gondelbahn ins Auge fassen, würde der Regierungsrat eine Richtplananpassung anstossen, damit die Grundlagen für eine alternative zusätzliche Erschliessung über eine Gondelbahn planerisch ermöglicht werden kann. Der Regierungsrat beauftragt das Departement Bau und Umwelt, das totalrevidierte Gesetz über den öffentlichen Verkehr betreffend Erschliessung Braunwald zu ergänzen.