Erschliessung Braunwald – Projektorganisation festgelegt

Um die verschiedenen Interessen bezüglich der Erschliessung von Braunwald zu erfassen und eine gesamtheitliche Lösung zu beschreiben, hat der Regierungsrat eine Projektorganisation genehmigt.



Wie soll Braunwald erschlossen werden? (• Foto: SK)
Wie soll Braunwald erschlossen werden? (• Foto: SK)

Braunwald ist nur über die Standseilbahn von Linthal aus erreichbar. Diese dient sowohl als öV-Erschliessung für die Bevölkerung als auch als Zubringer für alle touristischen Leistungsträger von Braunwald. Eigentümerin der Bahn ist der Kanton Glarus. Die Konzession der Standseilbahn ist mittelfristig zu erneuern. Die anstehenden Instandhaltungsarbeiten haben die Verantwortlichen dazu bewegt, sich grundsätzliche Überlegungen zur optimalen Erschliessung Braunwalds zu machen. Der Hauptfokus lag dabei in der Erneuerung der Standseilbahn Braunwald aus technischer Sicht. Dabei wurde – nach Ansicht eines Teils der einheimischen Bevölkerung und Vertretern des Tourismus – eine Gesamtsicht der Erschliessungsbedürfnisse aller Anspruchsgruppen zu wenig gewichtet. Der Regierungsrat hat darum das Departement Volkswirtschaft und Inneres damit beauftragt, eine geeignete Projektorganisation vorzuschlagen, die sich der Frage der Erschliessung annimmt und mit allen Anspruchsgruppen bespricht. Der Regierungsrat hat diese nun genehmigt.

Auftrag

Die Projektorganisation erhält zwei Aufträge:

  • Beschrieb der Ausgangslage und der Erschliessungsinteressen der verschiedenen Anspruchsgruppen
  • Beschrieb einer gesamtheitlichen Erschliessungslösung für Braunwald unter den Prämissen der Effizienz, der Effektivität und der Kostenoptimierung

    Organisation

Die Projektorganisation präsentiert sich wie folgt:

  • Auftraggeber: Regierungsrat.
  • Politische Leitung bestehend aus den zwei hauptbetroffenen Departementen Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bau und Umwelt (DBU), der Gemeinde Glarus Süd sowie dem Verwaltungsratspräsidenten der Standseilbahn Braunwald.
  • Begleitgruppe (Anspruchsgruppen/Interessenvertreter) bestehend aus den Vertretern aller Anspruchsgruppen. Diese sollen regelmässig über die Arbeiten informiert werden. Eine direkte Anhörung und Mitwirkung geschieht über Teilprojekte.
  • Projektkerngruppe (Projektführungsverantwortung): Die Projektgruppe soll schlank zusammengesetzt sein und die eigentlichen Arbeiten entweder selber ausführen oder mit klaren Teilaufträgen an Fachzuständige oder externe Fachspezialisten delegieren. Sie besteht aus der politischen Leitung, dem bisherigen Projektleiter, einer Delegation des Gemeinderates Glarus Süd, den hauptbetroffenen Amtsstellen des DBU (öffentlicher Verkehr und Raumplanung), des Departementes Finanzen und Gesundheit (DFG) und des DVI (Standortförderung). Die Projektleitung wird von einer unabhängigen externen Fachperson übernommen, welche von der Projektkerngruppe selbstständig bezeichnet wird.
  • Teilprojekte (geführt von der Projektkerngruppe): Die Projektkerngruppe definiert Teilprojekte, die sie entweder selber ausführt oder als Auftrag an geeignete Organisationen vergibt. Sie zieht dabei immer die betroffenen Anspruchsgruppen aus der Begleitgruppe bei.
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