Landammann Robert Marti, 2006 Jahren gewählt, hat zwei besonders ereignisreiche Jahre hinter sich, denn gleich an der ersten von ihm geleiteten Landsgemeinde entschieden wir uns für drei Gemeinden, ein Entscheid, der dann an einer der, historisch betrachtet höchst seltenen, ausserordentlichen Landsgemeinde vom 25. November 2007 sehr deutlich bestätigt worden ist. Unvergessen dürfte Robert Marti auch die ordentliche Landsgemeinde vom Mai 2007 bleiben, als es wie aus Kübeln goss und er zwecks Selbstschutzes auch auf der Bühne den Zylinder aufsetzte.
Landammann Marti wird die bevorstehende Landsgemeinde noch eröffnen, die Wahl seiner Nachfolgerin vornehmen und ihr alsdann das Landesschwert übergeben.
Weitere Wahlen
Der vor vier Jahren gewählte Regierungsrat Dr. Rolf Widmer wird bereits Landesstatthalter und damit Träger des (sprachlich) wohl schönsten Titels, den unsere Demokratie zu vergeben hat.
Der 60-jährige Oberrichter Gabriel Spälty, Riedern, ist zurückgetreten. Die CVP hat den 49-jährigen Niederurner Hans Peter Huber nominiert; sie möchte im Obergericht wieder vertreten sein. Die FDP sucht den Sitz von Spälty mit dem 62-jährigen Kantonsrichter und Schwander Schulpräsidenten Hermann Figi zu verteidigen; im Falle seiner Wahl würde die Prorektorin der Kaufmännischen Berufsschule Glarus, Dora, genannt Dodo, Brunner, vorgeschlagen.
Alle neu Gewählten werden noch separat vereidigt werden, unter ihnen natürlich der neue Regierungsrat Dr. Andrea Bettiga.
Zwölf Sachgeschäfte
Auf der Traktandenliste der Landsgemeinde stehen zwölf Sachgeschäfte, die im Memorial auf insgesamt 108 Seiten in recht kleiner Schrift vorgestellt werden.
Bemerkenswert ist, dass alle Parteien alle landrätlichen Vorschläge unterstützen, ausgenommen die Christlichsozialen von Näfels, die den Landrat gerne verkleinern würden. Zu einzelnen Vorlagen ist freilich Opposition aus dem Volk angekündigt worden, sodass wir uns auch auf Diskussionen vorbereiten müssen. Es ist natürlich zu hoffen (und wohl auch zu erwarten), dass es wie gewöhnlich und wie an der ausserordentlichen Landsgemeinde besonders schön demonstriert, sachlich zu und her geht und dass auch einige wirklich träfe Worte fallen.
Steuererleichterungen
Der Freibetrag bei der Vermögenssteuer soll steigen; für die juristischen Personen (Firmen etc.) soll neu ein Einheitssteuersatz von 9 Prozent beim Gewinn gelten statt 13,5 Prozent ab 20 000 Franken Gewinn; allein Stehende sollen neu 2000 Franken weniger versteuern müssen. Mit jeder Änderung am Steuergesetz ist auch Neuverteilung der Steueranteile von Kanton und Gemeinden verbunden; die Änderungen sind hier, mindestens in Prozenten, marginal. Im Landrat war beim Alleinstehenden-Tarif ein prozentualer statt eines fixen Abschlags vorgeschlagen worden, womit die höhern Einkommen mehr, die unteren weniger entlastet worden wären. Es ist angedeutet worden, dass diese Idee nochmals im Ring vorgetragen wird.
Musikalisches
Geschäft 7, das Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Lernender wird zu reden geben, weil der Verein Glarner Musikschule, die eine auch finanziell günstige Sonderstellung bekommt, mit seinem Memorialsantrag nicht ganz durchgedrungen ist. Der Kanton solle auch den Musikunterricht im überobligatorischen Bereich (Sekundarschulestufe II) finanzieren. Der Landrat hatte dies abgelehnt, einerseits auf finanziellen Gründen, anderseits, um Ansprüche anderer Vereine abzublocken.
Familienzulagen für alle
Die neue Familienzulagenordnung im Bund erheischt eine Anpassung unseres Einführungsgesetztes Die Kinderzulage beträgt neu 200 Franken, die Ausbildungszulage 250 Franken. Es sollen alle Arbeitnehmer unterstellt und beitragspflichtig werden. Der Landrat hat nach einigem Hin und Her auch die Selbstständigerwerbenden dem Gesetz unterstellt.
Harmonie um „Harmos“
Der Kanton möchte der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) beitreten (Geschäft 9). Das Konkordat sieht die Einschulung schon ab dem vierten Lebensjahr vor; der Kanton muss Blockzeiten und Tagesstrukturen einführen; es sind zwei Fremdsprachen zu unterrichten. Die Schulpläne werden in der deutschsprachigen Schweiz harmonisiert.
Heftig diskutiert wurde diese Vorlage nur bei der SVP, nachdem die gesamtschweizerische Partei die „Weisung“ an alle Kantonalparteien erlassen hatte, das Konkordat zu bekämpfen, aber die Delegiertenversammlung stimmte dann doch knapp zu
Noch keine Rauchzeichen
Die Memorialsanträge über das Rauchen sollen bis zum Vorliegen der sich in Bern in Beratung befindlichen Vorlage, aber längstens bis zur Landsgemeinde 2010, verschoben werden. Memorialsanträge von Richard Wehrli, Ennenda, und von Gastro Glarnerland verlangen fast das Gleiche: Grundsätzlich rauchfreie Gaststätten, aber Raucherlaubnis in abgetrennten Räumen. Gastro Glarnerland will auch reine Raucherbetriebe gestatten, wenn eine Trennung nicht möglich ist. In öffentlichen Räumen solle Rauchen nicht mehr erlaubt sein.
Gemeindestrukturreform
Hauptgeschäft - neben den Neuwahlen - sind neue Bestimmungen über die Gemeinden im Blick auf die per Anfang 2011 einzuführende Dreiheit . Vor allem sind das Gemeindegesetz und die vorangestellte Verfassung zu ändern. Der Vorlage wird grosses Demokratiebewusstsein attestiert. Sie lässt den Gemeinden bei der Ausgestaltung ihres „Politbetriebes“ und ihrer Verwaltung grosse Freiheiten. Sie bestimmen auch selber Namen und Wappen.
Die Gemeinden können auch ein Gemeindeparlament einführen. Der Kanton schreibt nur die Mindestmitgliederzahl (20) vor und verpflichtet zu mindest einer Gemeindeversammlung im Jahr (ohne Parlament mindestens zwei).
Die Gemeinden wählen eine Geschäftsprüfungskommission. Umstritten waren die Schulbehörden. Der Landrat einigte sich auf einen Kompromiss: Wahl der Schulkommission durch das Volk, Bestimmung des Präsidenten durch den Gemeinderat aus seiner Mitte. Der Kanton hat bereits eine Mustergemeindeordnung verfasst, die jedoch nicht Sache der Landsgemeinde ist.
Umstritten ist offensichtlich noch immer das Datum der Übernahme der alten Gemeinden durch die neuen Gemeindebehörden, die im September 2009 gewählt werden sollen. Der Landrat, im Einklang mit der Regierung, datiert diese Übernahme auf den 1. Juli 2010, wenn die heutige ordentliche Amtsperiode der Gemeindebehörden abläuft. Die Gemeindepräsidentenkonferenz hatte Ende 2010 vorgeschlagen, um einen kooperativen und koordinierten Übergang zu gewährleisten und damit die anstehenden Geschäften noch erledigt werden könnten. Diese Idee wurde auch an der kürzlichen Gemeindepräsidentenkonferenz nochmals aufgegriffen, blieb aber recht echolos.
Weniger Landräte?
Im Juli 2002 hat Otto Luchsinger, Schwanden, kurz nach seinem Rücktritt aus dem Landrat, dem er volle 25 Jahre lang angehört und den er auch präsidiert hatte, einen Memorialsantrag auf Verkleinerung der Mitgliederzahl des Landrates eingereicht. Die Verkleinerung der kantonalen Parlamente war damals und zum Teil auch später noch im Trend. 2004 verschob die Landsgemeinde die Behandlung des Antrages auf die laufende Legislaturperiode, weil schon damals die Gemeindestrukturreform in Aussicht stand, die dann allerdings ganz anders als erwartet beschossen worden ist.
Der Regierungsrat wollte dann in der Tat die Zahl der Landrätinnen und Landräte von heute 80 auf 60 reduzieren, doch sagte der Landrat mit überwältigender Mehrheit Nein. Auch die Parteien, ausgenommen die heute mit einer Landrätin präsenten Christlichsozialen von Näfels, lehnen eine Änderung einhellig ab. Sie betonen die doch grosse Belastung eines Ratsmitgliedes, speziell auch in den Kommissionen, die ebenfalls verkleinert werden müssten und damit einseitiger zusammengesetzt sein könnten. Überdies hätten kleinere Dörfer weniger Chancen, im Landrat vertreten zu sein, was auch für kleinere Parteien gälte. Die Einsparungen wären gering, der Qualitätsverlust der Landratsarbeit dagegen grösser.
Bei 60 Landräten würden auf Glarus-Nord 25 Sitze (heute 34) entfallen, auf Glarus-Mitte 19 (25), auf Glarus-Süd nur noch 16 (bei 17 Dörfern) (heute 21). Nach dem Beschluss für drei Gemeinden ist der Reduktionsantrag nicht mehr ganz zeitgemäss.
Das Traktandum 14 beinhaltet auch eine Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen: Die drei neuen Gemeinden bilden je einen Wahlkreis.





