Die Schutzwirkung der Schutzbauten an der Blänggliruus ist derzeit eingeschränkt und es besteht Handlungsbedarf zur Wiederherstellung der Rückhaltekapazität. Mit dem Felssturz im Februar 2016 hat sich der Charakter im Einzugsgebiet der Blänggliruus verändert. Bei Hochwasser können grosse Geschiebemengen am Fuss des Wiggis mobilisiert und talwärts verfrachtet werden. Dies hat das Ereignis vom 26. Juli 2025 eindrücklich gezeigt. Ohne die Schutzwirkung, der im Jahr 2019 fertiggestellten Schutzdämme und erfolgten Interventionen am höhergelegenen Gerinnelauf wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Ausbrüchen und Schäden im Dorf Netstal gekommen.
Lokale Verwendung des Runsenmaterials
Bei den Arbeiten in den kommenden Wochen wird für die Dammschüttung das vor Ort liegende Runsenmaterial verwendet. Dadurch wird die Rückhaltekapazität an der Blänggliruus für kommende Hochwasserereignisse wiederhergestellt und gleichzeitig entfallen zahlreiche LKW-Transportfahrten über die Waldstrassen und durch Dorfgebiete sowie Deponiekosten. Für die Schüttung des Schuttdamms muss vorgängig Waldfläche gerodet werden. Die Rodungsarbeiten werden in den kommenden Wochen durch den Forstbetrieb der Gemeinde Glarus durchgeführt.
Übergeordnetes Hochwasserschutzkonzept Butzi- / Blänggliruus
Die Hochwasserschutzmassnahmen an der Butzi- und Blänggliruus müssen aufeinander abgestimmt sein. Dafür besteht ein übergeordnetes Hochwasserschutzkonzept. Dieses sieht verschiedene Teilmassnahmen vor, um den Hochwasserschutz für das Dorf Netstal schrittweise zu verbessern und den bestehenden Schutzdefiziten entgegenzuwirken. Mit der Realisierung der Schutzdammerweiterung an der Blänggliruus wird eine weitere Teilmassnahme umgesetzt. Die Schutzmassnahmen an der Butziruus befinden sich derzeit noch in Planung. Im Frühling 2027 soll ein bewilligungsfähiges Hochwasserschutzprojekt vorliegen.
Projektkosten / Finanzierung
Die Kosten für die Erweiterung des Schutzdamms belaufen sich auf CHF 215 000.- (± 15%). Kanton und Bund beteiligen sich voraussichtlich mit 65% (rund CHF 140 000.-) an den Gesamtkosten. Bei der Finanzierung der Restkosten müssen die Nutzniesser/-innen von Hochwasserschutzmassnahmen nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung «angemessen» beteiligt werden. Nach Art. 23 der kommunalen Verordnung über den Hochwasserschutz in der Gemeinde Glarus ist eine Aufteilung der Restkosten zwischen der Gemeinde und den Nutzniesser/-innen vorzusehen. Der Kostenteiler ist noch nicht festgelegt. Die Gemeinde Glarus wird voraussichtlich ein Veranlagungsverfahren, unter Berücksichtigung der Kosten aller Teilmassmahnen gemäss dem Hochwasserschutzkonzept Butzi- und Blänggliruus, durchführen.
Unter www.glarus.ch/hochwasserschutz-butzi-blaenggliruus sind weitere Informationen zum übergeordneten Hochwasserschutzprojekt Butzi-/ Blänggliruus einsehbar.




