Es war Abstimmung und fast niemand ging hin

Im Kanton Glarus haben gerade einmal 4060 von 26 124 Stimmberechtigten (15%) am Wochenende an der Volksabstimmung über das Tierseuchengesetz teilgenommen. Gesamtschweizerisch waren es rund 27 Prozent.



Das Tierseuchengesetz wurde vom Schweizer Volk klar angenommen. (Bild: ehuber)
Das Tierseuchengesetz wurde vom Schweizer Volk klar angenommen. (Bild: ehuber)

Das Ergebnis im Detail

Ja

Nein

Ja-%

Bet. in %

Schweiz

946 146

439 589

68,3

ca. 27

Kt. Glarus

2 288

1 721

57,1

15,5

Glarus Nord

941

782

54,6

15,6

Glarus

644

409

61,2

13,5

Glarus Süd

703

520

57,0

17,7

Das Abstimmungsergebnis ist eindeutig. In 21½ Kantonen gab es eine Ja-Mehrheit; 1½ (Uri und Innerrhoden) stimmten mehrheitlich Nein.

Damit bekommt der Bund die Kompetenz, sich rechtzeitig auf Tierseuchen, die immer wieder ausbrechen können, vorzubereiten und z. B. wirkungsvolle Impfmassnahmen durchzuführen.

Die Gegnerschaft kritisierte gerade den Impfzwang und verwies auf durchaus vorkommende Impfschäden, aber im Grossen Ganzen sind Impfkampagnen eben wirkungsvoll und schützen unsere Tiere. Das hat die grosse Mehrheit der Stimmenden auch erkannt und mit einem Ja honoriert, wohl wissend, dass Tierseuchen verheerende Wirkungen haben können, wie uns an ausländischen Beispielen überdeutlich gemacht worden ist.

Etwas seltsam mutete das gegnerische Argument gegen Abmachungen mit dem Ausland über die Bekämpfung der oft grenzüberschreitenden Seuchen an. Und völlig absurd war das im Buchesbüchlein verbreitete Argument der Gegner, wir hätten uns bei der Schweinegrippe von Impfstoff-Herstellern gängeln lassen. Die Schweinegrippe war eine «menschliche» und keine «tierische» und hatte mit dem Tierseuchengesetz nichts zu tun!

Die Impfdiskussion wird in unserem Land weitergehen. Man denke dabei aber an Schutzimpfungen, welche grosse Volksseuchen wie die Pocken zum Aussterben gebracht haben.

Ein Abstimmungs-Sonderfall


Ursprünglich hätten wir über vier weitere Vorlagen, die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich sowie über das dazugehörige Ausführungsgesetz befinden sollen. Das Bundsbüchlein enthält diese Vorlagen ebenfalls, weil es vorsorglich gedruckt worden war. Dann aber scheiterten die Referenden, und wir erhielten so 34 Seiten «Makulatur». Aber das Bundesbüchlein bleibt ein wichtiges Dokument über die Abkommen, auch wenn dasjenige mit Deutschland vielleicht ja nicht zustande komme. Hätten wir tatsächlich abstimmen können oder müssen, dann hätte es lebhafte hochinteressante Diskussionen gegeben – und eine wesentlich höhere Stimmbeteiligung. Ob das Abkommen mit Deutschland, seinen Schuldbewirtschaftern und CD-Hehlern eine Mehrheit erreicht hätte, wissen wir aber nun schlicht nicht.