ESAF 2025 kommt vor den Landrat

Dem Landrat wird beantragt, den Memorialsantrag des Vereins Kandidatur ESAF 2025 Glarus+ «Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2025 Glarus Nord und Umgebung» für zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden.



Dem Landrat wird beantragt
Dem Landrat wird beantragt

Der Memorialsantrag in Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und Landrat beauftragen, der Landsgemeinde eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher die rechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung und Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2025 in Glarus Nord und Umgebung (ESAF 2025 Glarus+) geschaffen werden sollen. Neben einem finanziellen Beitrag an die Kandidatur (200 000 Fr.) und die Durchführung des Anlasses (800 000 Fr. plus 1 Mio. Fr. Defizitgarantie) sollen mit der Vorlage auch weitere Aspekte geregelt werden. Insbesondere sollen der Verzicht auf die Verrechnung der Aufwendungen der Polizei, die Unterstützung durch den Zivilschutz und weiterer Fachpersonen aus der kantonalen Verwaltung (immaterielle Leistungen) oder Sonderlösungen bezüglich der speziellen bau- und verkehrstechnischen Anforderungen, die sich aus der Durchführung des Grossanlasses ergeben, ermöglicht werden.

Die Prüfung ergab, dass der Memorialsantrag rechtlich zulässig ist und insbesondere den Grundsatz der Einheit der Materie nicht verletzt. Die Erheblicherklärung ist Sache des Landrates.