Etappierung statt Umzonung vorgesehen

Während des Mitwirkungsverfahrens zur Revision der Ortsplanung der Gemeinde Glarus Nord machten im vergangenen Mai und Juni zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, aber auch Verbände und Parteien, insgesamt rund 500 Eingaben. Diese wurden durch die Gemeinde im Folgenden ausgewertet und analysiert. Ebenso befassten sich zeitgleich die Abteilungen und Fachstellen des kantonalen Departements Bau und Umwelt mit der Vorprüfung der Nutzungsplanrevision.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Die Gemeinde wird durch den intensiven Dialog mit dem Kanton in ihrem Vorhaben bestärkt, den eingeschlagenen innovativen Ansatz im Nutzungsplan und im Baureglement weiterzuverfolgen und die Nutzungsplanung im Verlauf des Jahres 2017 abzuschliessen.

Bei der Auswertung stellte die Gemeinde eine Konzentration der meisten Eingaben auf verschiedene Schwerpunkte fest, welche der Gemeinderat im Folgenden überprüfte.

Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ)

Der Gemeinderat strebt an, das aktuell angedachte System mit Mischnutzungen im Grundsatz beizubehalten und nur punktuell anzupassen. Der Gemeinderat möchte auch in den sogenannten Wohnzonen nicht störendes Gewerbe zulassen.

Als flankierende Massnahme soll das Baureglement mit Beschrieben der Zonenzwecke (z.B. Wohnen, wenig störendes Gewerbe zulässig, Nutzungen mit wenig Autoverkehr) ergänzt werden, ein Punkt, welcher im Mitwirkungsverfahren vorgebracht wurde.

Grösse der WMZ / Bauzonendimensionierung

Die kantonalen Stellen führen aus, dass die Gemeinde Glarus Nord nach Bevölkerungsszenario «mittel» einen Auslastungswert von 88,3% (Richtwert gem. Kanton: 95%) aufweist. Dadurch verfügt die Gemeinde Glarus Nord im innerkantonalen Vergleich über zu viel eingezontes Bauland. Die Gemeinde strebt im weiteren Verlauf daher den Richtwert an. Das Bauland muss folglich weiter reduziert werden.

Die von den alten Gemeinden nach den Bestimmungen des RPG zu gross angelegten Bauzonen erwiesen sich im gesamten Verlauf der Ortsplanungsrevision für die Gemeinde Glarus Nord als grosse Herausforderung.

Der Kanton erachtet die von der Gemeinde angestrebte Nutzungsetappierung von bestimmten Gebieten mit klaren Bestimmungen, die im Einklang zum RPG stehen, als gangbarer Weg. Dadurch können Nichteinzonungen verhindert werden.

Hochhauszone

Verschiedene Rückmeldungen aus unterschiedlichen Kreisen beanstandeten im Mitwirkungsverfahren die Schaffung einer Hochhauszone. Nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten entscheidet der Gemeinderat, auf die Schaffung einer Hochhauszone zu verzichten und die beiden im Entwurf bezeichneten Flächen (Zschokke- und Jennyareal) der Zone für höhere Bauten zuzuweisen.

Sicherung der Baulandverfügbarkeit

Die vom Gemeinderat erwogene Bestimmung zur Sicherung der Baulandverfügbarkeit ist unter geltendem Recht nicht realisierbar. Ebenso stiess der Artikel in der Bevölkerung auf grossen Widerstand.

Der Gemeinderat beschliesst daher, auf die Einführung eines entsprechenden Artikels im Baureglement zu verzichten und die kantonale Entwicklung, namentlich die laufende Revision des RBG, abzuwarten.

Weiteres Vorgehen

Weitere zu prüfende Thematiken vor allem technischer Natur werden im Verlauf des Oktobers durch Experten und die Ortsplaner beraten. Ziel ist, die öffentliche Auflage im Januar 2017 durchführen zu können.