Heute hat das Gericht von Turin im Strafprozess gegen Stephan Schmidheiny und Baron de Cartier die Eternit (Schweiz) AG aus dem Verfahren entlassen. Bei diesem Strafprozess geht es um die Klärung strafrechtlicher Vorwürfe im Umfeld der italienischen Tochtergesellschaften der 1986 in Konkurs gegangenen Eternit S.p.A. in Genua.
Die Eternit (Schweiz) AG nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Turiner Gericht ihrem Antrag vollumfänglich gefolgt ist und dem Versuch verschiedener Zivilkläger, die Eternit (Schweiz) AG für Vorgänge bei der Eternit S.p.A. zivilrechtlich mitverantwortlich zu machen, eine klare Absage erteilt hat.
Mit dem nun gefällten Entscheid durfte gerechnet werden, da weder die Eternit (Schweiz) AG noch ihr Eigentümer einen Bezug zur Eternit S.p.A., Genua, und damit zum Gegenstand des Strafprozesses in Turin haben oder hatten. Die Eternit (Schweiz) AG mit ihren Werken in Niederurnen und Payerne ist eine eigenständige, unabhängige Gesellschaft. Stephan Schmidheiny hatte nie eine Funktion bei der Eternit (Schweiz) AG inne, noch war er je Aktionär.
Eternit (Schweiz) AG vom Verfahren in Turin nicht betroffen
Gericht folgt Antrag des Schweizer Unternehmens auf Prozess-Ausschluss.