Leserbrief: EU-Waffenrichtlinie ist nicht akzeptabel



Leserbrief eidg. Abstimmung
Leserbrief eidg. Abstimmung

Zwei Behauptungen ziehen sich als roter Faden durch die vermeintlichen Argumente der Befürworter der EU-Waffenrichtlinie: Niemand wird entwaffnet und bei einem allfälligen Nein fliegt die Schweiz aus dem Schengen-Raum. Beides ist falsch. Erstens findet sich nirgends auch nur mit einem Wort eine sogenannte Guillotine-Klausel. Es gibt keinen automatischen Rauswurf. Man schürt wider besseren Wissens Existenzängste. Die EU hat kein Interesse, ihren – gemessen am Handelsvolumen – drittwichtigsten Handelspartner zu verlieren. Zudem: Kein einziger Schengen-Staat erfüllt zu 100% alle Bestimmungen. Zweitens: Sturmgewehre, wie sie von zehntausenden Schützinnen und Schützen im Schiesssport verwendet werden, fallen neu unter die Kategorie A (verbotene Waffen), deren Besitz eine Ausnahmebewilligung bedarf. Eine Ausnahmebewilligung erhält aber nur, wer nachweisen kann, dass er regelmässig schiesst. Das bedeutet: Schützinnen und Schützen, Waffenbesitzer und Sammler haben neu einen Bedürfnisnachweis zu erbringen und sind einer Vereinspflicht unterworfen, was gegen die verfassungsmässige Vereinsfreiheit verstösst. Wer dem nicht nachkommt wird entwaffnet. Letztlich bedeutet diese nutz- wie sinnlose Waffenrichtlinie nichts anderes als einen Paradigmenwechsel. Das freiheitliche Grundrecht auf Eigentum und Besitz einer Sache, in diesem Fall Waffen, mutiert in absurder Weise zu einer Duldung durch den Staat. Auf Zeit und mit Auflagen. Denn auf Verbotenes gibt es grundsätzlich kein Recht auf Besitz. Stimmen Sie Nein am 19. Mai und geben Sie der EU eine Chance, sich zur Schweiz zu bekennen.

Fredy Lienhard
Ehrenpräsident Glarner Kantonalschützenverband