Die Motion fordert, dass bei gemeinsamer oder alternierender Obhut der Kinderabzug auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt werden kann, sofern keine Unterhaltsbeiträge geleistet werden. Damit soll die tatsächliche Aufteilung der finanziellen Verantwortung im Steuerrecht anerkannt werden. |
Steuergerechtigkeit für Familien In zahlreichen Familienmodellen tragen beide Elternteile die finanzielle Verantwortung für ihr Kind zu gleichen Teilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern getrennt leben oder in einem Konkubinat sind. Voraussetzung ist, dass das Kind unter gemeinsamer oder alternierender Obhut steht. Der tatsächliche Betreuungs- und Finanzierungsalltag unterscheidet sich damit grundlegend von der vom Gesetz vorausgesetzten klassischen Rollenverteilung. |
Angleichung und Harmonisierung Das Bundesrecht trägt der modernen Familienrealität bereits Rechnung: Der Kinderabzug wird bei geteilter elterlicher Sorge und ohne Leistung von Unterhaltsbeiträgen unter Umständen bereits je hälftig auf beide Elternteile verteilt. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde der Kanton Glarus die Diskrepanz zwischen kantonalem und Bundesrecht beseitigen und schafft somit Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für alle betroffenen Familien. |
Damit erreicht die FDP:
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