Der Regierungsrat musste die Pauschale festlegen, weil sich die Krankenversicherer und das Kantonsspital Glarus in ihren Verhandlungen nicht einigen konnten (s. Medienmitteilung). Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Urteilen vom 17. August 2022 festgehalten, dass der ab dem 1. Januar 2019 geltende Betrag innerhalb des Ermessensspielraums der Regierung liegt (C-5086/2019 und C-5102/2019).
In ihrer Beschwerde beantragten vier von der CSS-Krankenversicherung vertretenen Kassen eine Fallpauschale von maximal 9595 Franken. Die von Tarifsuisse repräsentierten Krankenversicherungen forderten einen Betrag von 9485 Franken.