Familienergänzende Kinderbetreuung ist auf Kurs

Für den Gemeinderat Glarus und die Stimmberechtigten der Gemeinde ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen, das als Standortvorteil beurteilt wird. Auf der Grundlage der im November 2011 von der Gemeindeversammlung verabschiedeten Verordnung engagiert sich die Gemeinde finanziell stark in diesem Bereich. So wurden die Mittel im Budget 2013 gegenüber 2012 nochmals um einen Drittel erhöht, um bedarfsgerechte Angebote mitfinanzieren zu können. Die Auslastung der Krippen und Tagesstrukturen ist auf Kurs und zeigt steigende Tendenz.



Die Leistungsvereinbarung wurde von den Verantwortlichen des Vereins Familienhaus Riedern und der Gemeinde unterschrieben (von links): Alfred Jud
Die Leistungsvereinbarung wurde von den Verantwortlichen des Vereins Familienhaus Riedern und der Gemeinde unterschrieben (von links): Alfred Jud

Zwei starke Partner mit privater Trägerschaft

Mit dem Familienhaus in Riedern konnte eine neue Leistungsvereinbarung bei den Krippenplätzen abgeschlossen worden. Somit kann mit dieser privaten Trägerschaft eine Zusammenarbeit bei den Schul- und Krippenkindern gepflegt werden. Der innovative Betrieb vom Familienhaus Riedern ist für die ganze Gemeinde ein wichtiges Angebot.

Die Gemeinde arbeitet schon seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kinderkrippe Glarus zusammen. Nun ist mit dem Familienhaus Riedern ein zweiter Anbieter dazu gekommen. Damit kann der Bedarf an Betreuungsplätzen zurzeit abgedeckt werden. Als Rechtsgrundlage der Mitfinanzierung der Gemeinde (Subjektfinanzierung) dient die sogenannte Kita-Verordnung, welche von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2011 erlassen worden ist.

Stärkung der Eigenverantwortung durch Anpassungen der Elternbeiträge


Das kantonale Bildungsgesetz verpflichtet die Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung bereitzustellen. Der Kanton beteiligt sich gleichzeitig mit einem einkommensabhängigen Modell an den entstehenden Kosten. Die Gemeinde muss sich gemäss kantonaler Volksschulverordnung mit mindestens 10% an den Kosten beteiligen. Auch die Eltern als Leistungsbesteller werden in die Pflicht genommen. Die Kosten sollten im Idealfall wie folgt aufgeteilt werden können: Kanton 40% / Elternbeiträge 50% / Gemeinde 10%.

Im Jahr 2012 konnte diese Verteilung nicht erreicht werden. Die Gemeinde Glarus beteiligt sich zugunsten der Eltern mit (hohen) 37% an den Kosten und ist weit weg vom beschriebenen Idealfall. Grund dafür sind die Einkommensverhältnisse der Eltern, welche Betreuung für ihre Kinder beanspruchen, weil sie einer Arbeit nachgehen müssen.

Die ersten Erfahrungen mit dem neuen System zeigen also, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und dass die private Mitfinanzierung der Betreuungsangebote via Elternbeiträge das erwartete Niveau bei Weitem nicht erreicht. Eine Stärkung der Eigenverantwortung und damit eine leichte Erhöhung der Elternbeiträge sind notwendig, um dies zu korrigieren. Diese Korrektur gilt gleichermassen für tiefe wie hohe Einkommen. Sie ist deshalb massvoll und sozial verträglich.

Der Gemeinderat Glarus hat deshalb per 1. August 2013 die Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kinderkrippen und Tagesstrukturen beschlossen. Damit steigen die Tarife der Eltern in allen Einkommensklassen leicht an. Folgende Gründe machten diese Anpassung notwendig:

§ Seit August 2011 wurde das Betreuungsangebot an (schulischen) Tagesstrukturen bedarfsgerecht auf- und umgebaut. Die Öffnungszeiten wurden von 06.00 bis 19.00 Uhr erweitert und damit einer Anpassung an die privaten Krippen entsprochen. Die Einführung des Frühstückstischs in der Tagesstruktur im Ortsteil Glarus und die beiden neuen Angebote in den Ortsteilen Netstal und Ennenda führten ab August 2012 erwartungsgemäss zu einer deutlichen Kostensteigerung. Erfreulicherweise ist die Auslastung überall auf einem guten Niveau und zeigt noch steigende Tendenz.

§ Der Beitrag der Gemeinde liegt heute bei rund 37% und damit deutlich über dem vom kantonalen Bildungsgesetz verlangten Minimum von 10%. Eine massvolle Erhöhung der Elternbeiträge ist notwendig, um die Eigenverantwortung der Leistungsbesteller zu stärken und die Subventionen der Gemeinde unter 30% zu senken.

§ Die Gemeindeverantwortlichen nehmen sowohl ihre gesellschaftspolitische Verantwortung bezüglich erleichterter Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie auch ihre finanzpolitische Verantwortung wahr. Es liegt in der Verantwortung der Gemeinde, die öffentlichen Mittel gezielt und im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen einzusetzen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Anpassung der Elternbeiträge per 1. August 2013 sowohl die Eigenverantwortung der Leistungsbesteller zu Recht stärkt, wie aufgrund der ersten Erfahrungen massvoll und vertretbar ist.