übermässigen Alkoholkonsum zur Anzeige gebracht. In den kommenden närrischen Fasnachtstagen wird die Kantonspolizei die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer vermehrt überprüfen. Dies auch im Zusammenhang mit Fahren unter Drogen oder betreffend die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten. Die Polizei appelliert an die Selbstverantwortung der Lenker.
Beachten Sie deshalb folgende Ratschläge:
· Wer fährt, trinkt nicht! Verzichten Sie auf Alkohol, wenn Sie fahren müssen!
· Animieren Sie nie zum Trinken, wenn jemand noch fahren muss!
· Einigen Sie sich bei Beginn des Fasnachtsanlasses, wer fährt und darum nüchtern bleibt!
· Halten Sie Personen ab, angetrunken zu fahren! Weigern Sie sich mitzufahren!
· Benützen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi und denken Sie daran, dass „Fahren in angetrunkenem Zustand oder Fahren unter Drogen“, insbesondere mit einem Unfall, teurer zu stehen kommt!
· Alkohol baut sich langsam ab - darum mit „Kater“ nicht fahren!
Viele neue Funktionäre erwartet



