Fassadensanierung Kantonsschule

Die integrale Fassadensanierung der Kantonsschule wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit für 10,8 Millionen Franken (exkl. MwSt.) für 2012 bis 2015 bewilligt. Dies beschloss der Regierungsrat an der heutigen Sitzung.



Die Fassade der Kantonsschule wird in den kommenden Jahren saniert. (Bild: ehuber)
Die Fassade der Kantonsschule wird in den kommenden Jahren saniert. (Bild: ehuber)

Der 1976 fertiggestellte Neubau der Kantonsschule wurde 1977 dem Schulbetrieb übergeben. Die Kantonsschule besuchen heute rund 450 Lernende in 24 Klassen. Schäden an verschiedenen Gebäudeteilen wie Fenster, Gläser, Aussentüren machen eine Sanierung der 35-jährigen Bauten unumgänglich. Die geringe Isolation an Fassade und undichte Fenster und Türen verursachen hohen Energiebedarf. Es werden Minergie-Standard erreicht und die mit der Fassade verbundenen, gebäudetechnischen Anlagen erneuert.

Damit verbunden ist eine Erneuerung des Belüftungssystems; es wird eine zentrale, mechanische Zu- und Abluftanlage mit vertikalen Steigzonen installiert. Die neuen Fensterelemente bestehen aus thermisch getrennten Metallprofilen und einer hochwertigen 3-fach-Isolierverglasung: Die Brüstung wird durch ein rot-orangefarbenes Panelblech und eine schräg gestellte Verbundglasscheibe verkleidet. Die haustechnischen Anlagen (Elektroanlagen, Heizungsinstallationen) werden ebenfalls erneuert. Die Heizungsverteilung wird auf ein regulierbares Zwei-Rohr-System umgebaut. Gleichzeitig werden die schadhaften Stoff-Sonnenstoren ersetzt. Neue, kompakte, gut isolierende Gebäudehülle (bis 40 cm), Einzelversorgung der Räume mit Raumluft, automatische Sonnenstoren, Wärmerückgewinnung im Belüftungs- und Heizkreislauf, solide und dauerhafte Materialien und Umsetzung der Energiestandards entsprechen den heutigen Anforderungen an energieeffizientes Bauen und die Energiekosten werden nach der Sanierung stark sinken.

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag beläuft sich unter Einschluss einer Reserve für weitere detaillierte Abklärungen und die fachgerechte Entsorgung der asbesthaltigen Eternitplatten auf 10,8 Millionen Franken (exkl. MwSt.). Für ein ausgeglichenes Budget wird das Bauvolumen in drei Etappen aufgeteilt. Daraus ergeben sich folgende Kosten (inkl. MwSt.) für die 3 Bauetappen:

Budget 2012: Planung 300 000 Franken

Budget 2013:
Neue Lüftungszentrale und -leitungen
Haustechnik 2 100 000 Franken

Finanzplan 2014: Fassadensanierung Süd
und Ostfassaden 4 800 000 Franken

Finanzplan 2015: Fassadensanierungen
Nord- und Westfassaden 4 500 000 Franken

Zuständigkeit

Die Sanierung der Fassade und die damit zusammenhängende Technik sind gebundene Ausgaben. Es handelt sich um ein Sanierungsprojekt ohne Zweckänderung; bezüglich Höhe der Kosten sowie Zeitpunkt der Vornahme besteht keine erhebliche Handlungsfreiheit. Neubau oder Mietlösungen sind keine Alternativen. Die Kosten sind aufgrund der Fassadengrösse gegeben. Die Arbeiten müssen in aufeinander folgenden Jahren vorgenommen und können nicht unterbrochen werden. Stückelung oder Verschiebung würde teurer. Für die Bewilligung gesetzlich gebundener Ausgaben ist der Regierungsrat zuständig (Art. 40 Abs. 4 Finanzhaushaltegesetz).