FDP Glarus Nord nominiert Rolf Stöckli, Ziegelbrücke, für das GPK Präsidium

Die FDP Glarus Nord hat die Geschäfte der kommenden Gemeindeversammlung im Vorstand beraten.

Der Vorstand unterstützt die Wahlempfehlung des bereits gewählten Verwaltungsrats der lintharena ag und empfiehlt, Richard Eberhard, Niederurnen, und Marco Rimini, Mollis, zu wählen.

 



Medienmitteilung der FDP Glarus Nord zur Gemeindeversammlung vom 20. November (zvg)
Medienmitteilung der FDP Glarus Nord zur Gemeindeversammlung vom 20. November (zvg)

Weiter wird Rolf Stöckli, Ziegelbrücke, bisher Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, für das Präsidium nominiert. Der Vorstand freut sich, dass sich mit Rolf Stöckli ein für dieses Amt bestens ausgewiesener Kandidat zur Verfügung stellt.

Zu Diskussionen Anlass gab die vom Gemeinderat unter Traktandum 6 (Jahresrechnung der Technischen Betriebe Glarus Nord TBGN 2019) beantragte, einmalige zusätzliche ausserordentliche Gewinnablieferung von CHF 500 000. Für eine solche zusätzliche Gewinnablieferung fehlt nach Ansicht des Vorstands die gesetzliche Grundlage. Eine solche steht auch im Widerspruch zur künftigen Eigentümerstrategie, welche keine Gewinnablieferung an die Gemeinde mehr vorsieht. Ein allfälliger Gewinn soll künftig vielmehr gleichmässig auf die Kunden (in Form von Preissenkungen) und die TBGN (Verbleib im Unternehmen) aufgeteilt werden. Der Antrag auf eine zusätzliche ausserordentliche Gewinnablieferung von CHF 500 000 ist daher abzulehnen.

Schliesslich ist aus Sicht des Vorstands zentral, dass die anstehenden und teilweise bereits beschlossenen Hochwasserschutzprojekte nicht weiter blockiert werden. Das Hochwasserschutzreglement darf daher nicht noch einmal zurückgewiesen werden. Der Vorstand unterstützt jedoch die Änderungsanträge der GPK zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 22. Abs. 3. Denn Art. 19 Abs. 3 steht nach Ansicht des Vorstands weder im Einklang mit dem übergeordneten Recht noch mit dem Entscheid der Landsgemeinde 2018. Art. 22 Abs. 3 würde in der Fassung des Gemeinderats zu einer Zweckentfremdung der Mittel führen, da Perimeterbeiträge für dasjenige Gewässer zu verwenden sind, für das sie eingezogen wurden.