FDP Glarus Süd stimmt Gemeindeordnung zu

Am Montag nach den Schulferien begrüsste Präsidentin Hanna Mittner eine stattliche Anzahl Parteimitglieder und Gäste. Sie erinnerte an das reich befrachtete politische Programm mit Parteiversammlungen, Gemeindeversammlungen der neuen und alten Gemeinden sowie mit der Landsgemeinde



Auch an der FDP-Versammlung zeigte sich die Schwierigkeit der Namensfindung. (Bild: ehuber)
Auch an der FDP-Versammlung zeigte sich die Schwierigkeit der Namensfindung. (Bild: ehuber)

Name und Wappen wurden vorgestellt von Rolf Kamm, dem zuständigen Projektgruppenleiter. Nach einem langen Evaluationsverfahren beantragt die Auftraggeberversammlung der kommenden Gemeindeversammlung, es sei die künftige Gemeinde entweder "Glarus Süd" oder "Schwanden GL" zu nennen. Von dritter Seite wurde zusätzlich der Namen "Fryberg" ins Spiel gebracht.

Schwierige Namenssuche für die neue Gemeinde

Auch an der FDP-Versammlung zeigte sich die Schwierigkeit der Namensfindung. Keiner der vorgeschlagenen Namen vermochte restlos zu überzeugen. "Glarus Süd" wird als Autobahnausfahrt wahrgenommen, als Vorort von Glarus, aber nicht als Name des künftigen Bürgerortes. Mit "Schwanden GL" würde der Name des grössten Dorfes gewählt, wie das in sehr vielen Fällen gemacht wird und sich auch bei Luchsingen und Haslen bewährt hat. Umgekehrt ist man sich der emotionalen Barrieren gegen diesen Namen wohl bewusst und möchte vermeiden, dass sich ein Teil der Einwohner mit dem Namen nicht identifizieren kann. Der Name "Fryberg" findet als Gemeindename nur geringen Zuspruch, wobei dies vielleicht auch eine Frage der fehlenden Gewöhnung ist. Nach intensiver Diskussion und einigen Eventualabstimmungen obsiegte schlussendlich der Name "Schwanden GL".

Gemeindeordnung mit viel Spielraum

Einleitend informierte Rolf Hürlimann über die Entstehung und die Anforderungen an die neue Gemeindeordnung sowie über die umstrittensten Punkte. Weiter stellte er Quervergleiche mit den Gemeindeordnungen von Glarus Nord und Mitte an. Der vorliegende Entwurf stellt sozusagen einen Mittelweg dar.

In der Diskussion kamen ganz unterschiedliche Themen zur Sprache. Eine Erweiterung der Schulkommission um Aussenstehende wird klar abgelehnt. Die Schule soll keine Sonderstellung behalten. Eine grosse Kommission mit aussenstehenden Personen macht wenig Sinn, sonst müsste man keine Einheitsgemeinden schaffen. Künftig werden sich viele Aufgaben der Behörden zu den neuen Schulleitungen verschieben. Diesbezüglich muss erst noch ein Umdenken stattfinden. Die Vertretung der Eltern soll nicht via Schulkommission erfolgen. Stattdessen ist eine repräsentative Elternvertretung zu schaffen, welche die verschiedenen Stufen und Schulorte abbildet.

Bei den selbständigen Anstalten, namentlich bei den Heimen, stellte sich die Frage, wie stark der Gemeinderat in der Leitung Einfluss nehmen soll. Um seine Aufsichtsfunktion wirksam wahrnehmen zu können, muss er informiert sein, weshalb eine Einsitznahme in der Verwaltungskommission richtig scheint. Anderseits kann er seine Aufsichtsfunktion unabhängiger ausüben, je weniger seiner Mitglieder in der Leitung der Anstalt involviert sind. Gemäss Vorlage kann der Gemeinderat als Wahlorgan selber bestimmen, ob er mehr als zwei Mitglieder in die Kommission delegieren will. Insgesamt schien die vorgeschlagene Lösung als angemessen.

Die Gemeindordnung beinhaltet 95 Artikel. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass es je nach Sichtweise und Betroffenheit immer unterschiedliche Sichtweisen geben wird. Eine solche Vorlage wird auch nie perfekt sein. Jetzt geht es darum, mal eine Grundlage zu beschliessen, damit die kommenden Arbeiten ohne Zeitverzug weiter geführt werden können. Dazu braucht es von allen Seiten den einen oder anderen Kompromiss.

Künftiges Organisationsmodell

Am meisten zu diskutieren gab das vorgeschlagene Organisationsmodell mit fünf Departementskommissionen à je drei gewählten Ratsmitgliedern, d.h. insgesamt 15 Gemeinderäten. Teilweise wurde die gleiche Diskussion geführt wie im Mai 2008. Vorgeschlagen wurden verschiedene Alternativen wie sieben Departemente à zwei Ratsmitglieder oder neun Gemeinderäte mit ebenso vielen Kommissionen. Beim Modell "Grosser Gemeinderat" wurde kritisiert, die Verantwortlichkeiten seien zuwenig klar, es sei nicht transparent, es gebe zu viele Schnittstellen und es sei teuer. Dem wurde entgegen gehalten, dass die Gemeindestrukturreform schweizweit ein einzigartiges Projekt sei. Dies bedinge nun auch einen Quantensprung beim Führungsmodell. Das vorgeschlagene Modell mit dem Grossen Gemeinderat und der gemeinderätlichen Organisationsfreiheit biete mehr Möglichkeiten als die bisherige Organisationsform. Bei fünf Departementen gebe es weniger Schnittstellen. Ebenso mit der starken Delegation an die Departementskommissionen, welche nur möglich sei mit drei gewählten Ratsmitgliedern, welche sich dann auch wirklich auf ihr Departement konzentrieren können. Gleichzeitig trügen alle Beteiligten als Ratsmitglieder auch Mitverantwortung für die Gemeinde und deren Finanzen als Ganzes. Der Gesamtgemeinderat sei von Einzelfragen aus den Departementen entlastet und könne sich - vergleichbar mit einem Verwaltungsrat - auf die wirklich wichtigen Fragen konzentrieren. Zudem ermögliche das Modell auch Personen die Einsitznahme im Rat, welche nicht 30% oder mehr Zeit einsetzen können. "Bauchweh" und "Bedenken" seien da ungenügende Gegenargumente. Und ein Rat mit neun Mitgliedern sei auch nicht wirklich eine Alternative, sondern schaffe zusätzliche Schnittstellen. Wenn schon wäre ein kleiner, schlanker Rat mit fünf oder maximal sieben Mitgliedern analog dem Regierungsrat vorzuziehen. Diese Grundsatzfragen seien aber im Mai 2008 bereits deutlich entschieden worden.

Nach gewalteter Diskussion beschloss die FDP mit klarer Mehrheit, dem Modell "Grosser Gemeinderat" den Vorzug zu geben.

Wahlprozedere Gemeinderat

Zur Sprache kam auch das Wahlprozedere für die Departementsvorsteher bzw. die weiteren Ratsmitglieder. Es ist dies nicht Bestandteil der Gemeindeordnung, was offenbar zu Gerüchten führte, dies sei beabsichtigt. Dem widersprach Projektleiter Jakob Etter. Er informierte, dass die Wahl der Ratsmitglieder im bisherigen Rahmen vorgesehen sei, das heisst auf einer ersten Liste das Gemeindepräsidium, auf einer zweiten Liste die Departementsvorsteher und neu auf einer dritten Liste die weiteren Mitglieder des Gemeinderates. Auf diese Weise erfolge die Bestimmung der Departementsvorsteher nicht ratsintern, sondern direkt durch die Stimmbürger. Er zeigte sich überzeugt, dass die Stimmbürger sehr wohl in der Lage sein werden, drei Listen zu unterscheiden. Bei den Landratswahlen bewiesen sie das seit jeher.