Ob dabei rechtliche Grenzen überschritten wurden, kann ich als juristischer Laie nicht einschätzen. Der Arbeitgeber ist nun gefordert zu beurteilen, ob die Vorbildfunktion als Schulleiter zu stark verletzt wurde. Gerade in einer Schule ist Glaubwürdigkeit entscheidend. Es ist schwer vorstellbar, wie Schülerinnen und Schüler oder Eltern reagieren sollen, wenn die Schülerinnen und Schüler wegen Fehlverhaltens beschuldigt werden, während gleichzeitig nicht geklärt ist, ob eine Schulleitung selbst öffentlich Unwahres gesagt hat. Dass die Gemeinde Glarus das klären muss, erscheint klar und wichtig.
Trotzdem bleibt festzuhalten, dass Samuel Zingg sich grundsätzlich ja engagiert hat und nicht von sich aus kandidieren wollte, sondern wie er selbst sagte, dafür angefragt wurde. Das muss man ihm hoch anrechnen.
Auch wird er für seine nächste Kandidatur für das Gemeindepräsidium, den Nationalrat oder den Regierungsrat daraus gelernt haben. Das ist ja das Wichtigste. Dass man aus Fehlern lernt.
Gleichzeitig kann man sich wünschen, dass Samuel Zingg und insbesondere seine Familie nun zur Ruhe kommen und die Vergangenheit in Ruhe reflektieren können. Ob er sich vor den Landratswahlen noch einmal zur Thematik äussert oder ob bis dahin bereits rechtliche Klarheit besteht, wird sich zeigen. Immerhin hat er sein Fehlverhalten durch die Präzisierung teilweise eingestanden. Diese Grösse muss man zuerst mal haben.
Bei aller Kritik ist jedoch auch ihm gegenüber Fairness erforderlich. Es gilt die Unschuldsvermutung – auch öffentlich. Danke.




