Insbesondere wenden sich die beiden Kirchen gegen Bestrebungen, welche das Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen an hohen Feiertagen aufgeben wollen. Die Kirchen halten den besinnlichen Charakter von Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Bettag für ein schützenswertes Gut von hohem Wert. Das Glarnerland hat eine reiche Vielzahl von Unterhaltungsanlässen übers ganze Jahr zu bieten. Es ist deshalb gerechtfertigt, die Feiertagsruhe an den hohen Festtagen zu bewahren. Die Kirchen rufen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu auf, das Gesetz in der vorgeschlagenen Form anzunehmen und Abänderungs- oder Ablehnungsanträgen nicht Folge zu leisten.
Feiertagsruhe bewahren
Die Evangelisch-reformierte Landeskirche und das römisch-katholische Dekanat Glarus befürworten das neue Ruhetagsgesetz in der Form, wie es der Landrat der Landsgemeinde 2012 unterbreitet.