Feigen, Rosinen und Ingwer können Verschimmelungen unterschiedlichen Grades aufweisen, die mit den menschlichen Sinnen oft kaum wahrnehmbar sind. Die an die Lebensmittel abgegebenen Mykotoxine sind dagegen schon in geringsten Spuren mit modernen Analysengeräten detektierbar. Aufgrund ihrer hohen Giftigkeit hat der Gesetzgeber für Mykotoxine Höchstwerte festgelegt; bei deren Überschreitung ist das entsprechende Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig.
Im Frühjahr 2024 wurden insgesamt 51 Proben der genannten Erzeugnisse in den Kantonen ZH, SG, TG, GR, GL, SH, AI und AR sowie im Fürstentum Liechtenstein amtlich erhoben und im Kantonalen Labor Zürich untersucht. Nur bei einer Probe getrockneter Feigen wurde eine Höchstwertüberschreitung festgestellt. Soweit untersucht, erfüllten demnach 50 von 51 Proben (98%) die gesetzlichen Anforderungen.