Festsetzung Korridor Netzanschluss Kraftwerk Linth-Limmern

An seiner heutigen Sitzung beschloss der Regierungsrat bezüglich des Korridors für den zusätzlichen Netzanschluss für das Kraftwerk Linth-Limmern AG im Zusammenhang mit dem Projekt Linthal 2015 die Variante Ost



Stausee Linth-Limmern mit einem schematischen Aufbau der neu zu bauenden Punpspeicheranlage (Montage: jhuber)
Stausee Linth-Limmern mit einem schematischen Aufbau der neu zu bauenden Punpspeicheranlage (Montage: jhuber)

Korridor Ost – Tierfehd-SoolDer Bedarf für den Neubau eines 380 kV-Netzanschlusses zwiwschen dem Kraftwerk Linth-Limmern (Tierfehd) und der 380 kV-Vorableitung im Raum Sool ist ausgewiesen. Für diesen notwendigen Netzanschluss wird der Korridor Ost (Tierfehd-Sool) festgesetzt. Infolge der speziellen Verhältnissen auf der Strecke Tierfehd-Sool – Topografie, vorhandene Leitungen, Schutzobjekte, Ausmass geplante Produktion/Verbrauch und der Netzsicherheit – rechtfertigt sich die Führung auf einem sepraten Gestänge. Im Plangenehmigungsverfahren wird der genaue Trasseeverlauf festgelegt sowie die Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Projektes sichergestellt. Falls im Raum Kilchenstock eine Leitungsführung entlang der bestehenden Linienführung nicht möglich ist, müssen die Vor- und Nachteile anderer Lienienführungen innerhalb des Korridors gegenüber einer Korridoerweiterung nach Ost abgewogen werden.Sachplan UebertragungsleitungGemäss Vorgaben des Bundesamtes für Energie (BfE) muss vor dem Plangenehmigungs-verfahren für eine Hochspannungsleitung ein Sachplanverfahren durchgeführt werden. Auf Bundesebene geschieht dies im Rahmen des Sachplanes Übertragungsleitungen. Der Entscheid über die Aufnahme in den Sachplan fällt der Bundesrat. Das Bundesamt für Energie erklärte im Dezember 2005 einen Entscheid des Regierungsrates über den zusätzlichen Netzanschluss innerhalb eines kantonalen Vorprüfungsverfahrens als gangbar. Der Kanton setzte darauf eine Begleitkommission mit Vertretern der drei betroffenen Bundesämter (Bafu, Are und BfE), der interessierten kantonalen Amtsstellen, von Umweltverbänden und einem Vertreter der Gemeinden ein. Diese erarbeitete nach den Spielregeln des Bundesverfahrens einen erläuternden Bericht und wählte den geeigneten Korridor aus. Im Mitwirkungsverfahren gingen verschiedene Anregungen ein, die aufgenommen werden könnten.