Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen

Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr weiterhin als gross. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe bleibt verboten.



Medienmitteilung Abteilung Wald und Naturgefahren (zvg)
Medienmitteilung Abteilung Wald und Naturgefahren (zvg)

Die Waldbrandgefahr bleibt gross!

Feueraktivitäten im Freien bergen weiterhin ein grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die Niederschläge der letzten Woche vermögen den heissen und trockenen Bedingungen der vergangenen Wochen nicht entgegenzuwirken. Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation bleibt somit im Wald und in Waldesnähe gross. Der Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem grösseren Waldbrand führen. Die Wetterprognosen für die kommenden Tage sind mehrheitlich trocken mit warmen bis heissen Temperaturen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung bleibt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bestehen. Das Abbrennen von Feuerwerk sowie Himmelslaternen, Höhenfeuer und Räumungsfeuer bleiben im ganzen Kanton untersagt. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf durch den Kanton Glarus.

Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen:

  • Keine Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand zum Wald 50 Meter)
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk (ganzer Kanton)
  • Kein Steigenlassen von Himmelslaternen (ganzer Kanton)
  • Keine Höhenfeuer entfachen (ganzer Kanton)
  • Keine Räumungsfeuer in der Land- und Forstwirtschaft (ganzer Kanton)
  • Kein Wegwerfen von Raucherwaren

    Lage wird wöchentlich neu beurteilt

In den nächsten Tagen bleibt das Wetter mehrheitlich trocken und heiss. Die Abteilung Wald und Naturgefahren und die glarnerSach beurteilen die Lage im Verlauf der nächsten Woche neu.