Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: Was bedeutet das?

Departement Bau und Umwelt • Das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe bleibt bis auf Weiteres bestehen. Vereinzelte Niederschläge in den letzten Tagen haben die Situation nicht massgeblich entschärft. Die Fachstelle Wald gibt Auskunft darüber, was erlaubt und was verboten ist.



Medienmitteilung Departement Bau und Umwelt (Bild Keystone / C.Ohde)
Medienmitteilung Departement Bau und Umwelt (Bild Keystone / C.Ohde)

Im Kanton Glarus wird die Waldbrand-Gefahrenstufe als erheblich beurteilt. Es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zur Waldesnähe zählen die ersten 50 Meter ab der Waldesgrenze. Verboten ist das Entzünden von Feuer, das Grillieren mit Holz und Holzkohle, das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Verboten und ohnehin nicht angebracht ist auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin. 

Fragen und Antworten zum Feuerverbot

Feuerstellen

Ist das Feuern in einer befestigten Feuerstelle gestattet?
Ja, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Eine befestigte Feuerstelle weist einen nicht brennbaren Untergrund (Beton, Fels, Kies) auf und ist auf mindestens drei Seiten feuerfest abgeschlossen (Mauerwerk, Beton, Metallwand).

Ist das Feuern an Gewässern gestattet?
Ja, sofern in einer befestigten Feuerstelle grilliert und ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.

Sind Feuer im Freien/Höhenfeuer gestattet?
Ja, sofern eine vorübergehend befestigte Feuerstelle genutzt und ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.

Ist das Feuern in offenen Cheminées in Gebäuden erlaubt?
Ja, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Das bedeutet, dass in Waldhütten das Feuern in offenen Cheminées aufgrund des möglichen Funkenfluges nicht erlaubt ist.

Wichtig: Bei starkem Wind ist auch ausserhalb des Waldes aufgrund des Funkenfluges auf offenes Feuern zu verzichten (z.B. Höhenfeuer).

Grills und Öfen

Ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills gestattet?
Ja, sofern auf einem nicht brennbaren Untergrund (Beton, Fels, Kies) grilliert und ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.

Ist das Grillieren mit Holzkohlegrills, Smokern und Einweggrills gestattet?
Ja, sofern auf einem nicht brennbaren Untergrund (Beton, Fels, Kies) grilliert und ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.

Feuerwerk

Ist das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt?
Nein, das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im ganzen Kanton verboten.

Sind Himmelslaternen und -fackeln, die mit Feuer angetrieben werden, erlaubt?
Nein, das Steigenlassen von Himmelslaternen und -fackeln ist im ganzen Kanton verboten.