Feuerwehr: Anteil der glarnerSach bei der Finanzierung bleibt 2021 unverändert

Der Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2021 bleibt unverändert.



(Archivbild: e.hubeer)
(Archivbild: e.hubeer)

Gemäss Brandschutzgesetz wird die Feuerwehrersatzabgabe auf die Feuerwehren und das Feuerwehrinspektorat aufgeteilt. Der Regierungsrat legt die Aufteilung jährlich aufgrund der Finanzsituation im Feuerwehrwesen fest. Der Anteil des Feuerwehrinspektorates dient dazu, den Solidaritätsausgleich unter den Feuerwehren vorzunehmen. Zudem werden die Feuerwehrdefizite zu 80 Prozent ausgeglichen, um die Gemeinden von entsprechenden Ausgaben zu entlasten.

Wegen des Coronavirus kann das Reorganisationsprojekt Nova erst per Ende 2020 abgeschlossen werden. Solange die Auftraggeber (Gemeinden und glarnerSach) nicht über die Umsetzung entscheiden können, kann auch der zukünftige Finanzbedarf im kantonalen Feuerwehrwesen nicht abschliessend bestimmt werden. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat dem Antrag der glarnerSach zugestimmt, den Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrersatzpflichtabgabe für das Jahr 2021 unverändert bei 45 Prozent zu belassen. 

Im Weiteren entsprach der Regierungsrat dem Antrag der glarnerSach, wie in den Vorjahren die Ernst &Young AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.