Feuerwehr: Anteil der glarnerSach bei der Finanzierung bleibt unverändert

Der Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2025 bleibt bei 45% unverändert.



Feuerwehrpflichtersatzabgabe (zvg)
Feuerwehrpflichtersatzabgabe (zvg)

Gemäss Brandschutzgesetz wird die Feuerwehrersatzabgabe auf die Feuerwehren und das Feuerwehrinspektorat aufgeteilt. Der Regierungsrat legt die Aufteilung jährlich aufgrund der Finanzsituation im Feuerwehrwesen fest. Der Anteil des Feuerwehrinspektorates dient dazu, den Solidaritätsausgleich unter den Feuerwehren vorzunehmen. Zudem werden die Feuerwehrdefizite zu 80 Prozent ausgeglichen, um die Gemeinden von entsprechenden Ausgaben zu entlasten.

Finanzielle Lage im Feuerwehrwesen

Der Reservefonds für Interventionen hat sich durch das Reorganisationsprojekt Nova gut erholt. Grosse Investitionen in Fahrzeuge und Magazine wurden bis jetzt zurückgestellt. Das Projekt Nova verläuft planmässig und soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Wegen notwendiger technischer und baulicher Investitionen in die Feuerwehrmagazine Kerenzen und Linthal sowie einem zusätzlichen Defizit durch das Schadenereignis Wagenrunse, wird der Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrpflichtersatzabgabe für 2025 bei 45% bleiben.