Feuerwehr-Ersatzabgabe 2023 bleibt unverändert

Der Regierungsrat belässt den Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2023 unverändert bei 45 Prozent.



Feuerwehr-Ersatzabgabe 2023 bleibt unverändert (zvg)
Feuerwehr-Ersatzabgabe 2023 bleibt unverändert (zvg)

Der Regierungsrat legt die Aufteilung der Feuerwehr-Ersatzabgabe jährlich aufgrund der Finanzsituation im Feuerwehrwesen fest. Zudem werden die Feuerwehrdefizite zu 80 Prozent ausgeglichen, um die Gemeinden von entsprechenden Ausgaben zu entlasten. Der Regierungsrat belässt den Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrersatzpflichtabgabe für das Jahr 2023 unverändert bei 45 Prozent.