Feuerwehr-Ersatzabgabe bleibt unverändert

Der Regierungsrat belässt den Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe für das Jahr 2026 unverändert bei 45 Prozent.



Feuerwehr-Ersatzabgabe bleibt unverändert (zvg)
Feuerwehr-Ersatzabgabe bleibt unverändert (zvg)

Auf Antrag des Verwaltungsrates der glarnerSach legt der Regierungsrat die Aufteilung der Feuerwehr-Ersatzabgabe jährlich aufgrund der Finanzsituation im Feuerwehrwesen fest. Im Sinne eines Solidaritätsausgleiches werden damit unter anderem die Feuerwehrdefizite der Gemeinden zu 80 Prozent gedeckt. Der Regierungsrat belässt den Anteil der glarnerSach an der Feuerwehrersatzpflicht-Abgabe für das Jahr 2026 unverändert bei 45 Prozent.