Sonja Breitenmoser Kistler, Niederurnen, und Bernadette Epprecht, Näfels, stellen den Memorialsantrag «Verbot zum Verkauf und Abbrennen von lärmendem Feuerwerk» (s. Medienmitteilung 17. Februar 2026). Verlangt wird ein kantonales Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von lärmendem Feuerwerk. Die Gemeinden sollen für besondere Veranstaltungen Ausnahmen bewilligen können. In den vergangenen Jahren habe das Abbrennen von einem Feuerwerk stark zugenommen. Lärm stelle eine erhebliche Belastung für Menschen sowie Wild- und Haustiere dar.
Der Regierungsrat beurteilt den Memorialsantrag als rechtlich zulässig. Ob ein rechtlich zulässiger Memorialsantrag auch für erheblich erklärt wird, entscheidet der Landrat. Der Memorialsantrag und weitere Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag für zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden.




