Es gibt zwei Gründe, um die Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz (FHO) aus dem Jahr 1999 durch eine neue Rechtsgrundlage zu ersetzen. Der Bundesrat hat in der definitiven Genehmigung zur Errichtung und Führung der Fachhochschule Ostschweiz im Dezember 2003 verlangt, dass sie ihre Führungsorganisation auf eine standortübergreifende Struktur ausrichte. Der Kanton Zürich wird sich in Zukunft auf die Trägerschaft der in seinem Kantonsgebiet liegenden Fachhochschulen konzentrieren. Diese Ausgangslage bewog die heutigen Träger der Teilschulen, der NTB Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs, der HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur, der HSR Hochschule für Technik Rapperswil und FHS St.Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen, die Zukunft der FHO neu zu planen. Sie werden eine einheitliche Fachhochschule mit neu zwei anstatt wie bisher vier Hochschulen vorschlagen. Die drei auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen liegenden Hochschulen in Buchs, Rapperswil und St.Gallen sollen zu einer Hochschule mit drei teilautonomen Standorten zusammengefasst werden. Die Hochschule im Kanton Graubünden bleibt unverändert bestehen.
Vereinfachte Führung
Merkmale der Reform sind eine vereinfachte Führungsstruktur mit zentraler Leitung für die betroffenen Hochschulen im Kanton St.Gallen, eine Finanzierung auf der Grundlage der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung und eine noch engere Zusammenarbeit. Der Grundauftrag der FHO bleibt bestehen, für alle beteiligten Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein einen regional- und strukturpolitisch ausgerichteten volkswirtschaftlichen Beitrag in Lehre und angewandter Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen zu erfüllen. Denjenigen Hochschulen, welche diesem Nutzen aufgrund ihrer räumlichen Nähe am besten entsprechen, werden von den Vereinbarungspartnern höhere Beiträge ausgerichtet. Der Kanton Graubünden und der Kanton St. Gallen werden für die auf ihrem Gebiet liegenden Hochschulen zusätzliche Verantwortung übernehmen. Der Reformprozess wird überdies eine Reihe von Entwicklungsprozessen mit sich bringen, in die auch die Hochschulangehörigen einbezogen werden. An den Hochschulstandorten sollen Beiräte für die Wahrung der regionalen Interessen sorgen.
Neue Vereinbarung
Die Kantone Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden und Thurgau sowie das Fürstentum Liechtenstein sind übereingekommen, bis zum Frühjahr 2007 eine neue Vereinbarung zusammen mit detaillierten Finanzierungsvorschlägen auszuarbeiten, damit diese anschliessend den kantonalen Parlamenten zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Die neue Vereinbarung soll auf den Beginn des Studienjahres 2008/09 wirksam werden können. Die Hochschulen werden das neue Konzept auch nach diesem Zeitpunkt schrittweise weiter entwickeln.
