Finanzausgleich noch nicht unter Dach

Der Glarner Landrat hat sich an seiner Mittwochsitzung mit einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich auseinandergesetzt und dieses schliesslich nach längerer Diskussion an die Kommission zurückgewiesen. Genehmigt hat der Rat eine Änderung des Steuergesetzes sowie eine Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des unteren Mühlebachs in Engi.



Peter Rothlin
Peter Rothlin

Der Glarner Finanzausgleich bezweckt einen Ausgleich der Steuerkraft der Gemeinden, einen Ausgleich der unterschiedlichen Lasten, eine Stärkung der finanziellen Autonomie sowie eine Verringerung der Unterschiede der Steuerbelastung unter den Gemeinden.

Ressourcenausgleich und Disparitätenabbau

Der Regierungsrat hat eine Änderung des Finanzhausgesetzes ausgearbeitet und stellt fest, dass der Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden über einen Ressourcenausgleich zu erfolgen hat. Zudem sei der von einem Wirksamkeitsbericht vorgeschlagene Disparitätenabbau ein wirksames System, um einen effektiven Ausgleich der Steuerkraft und der Steuerbelastung unter den Gemeinden zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Änderung des Finanzausgleichs führe nicht zu einer Angleichung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden, sondern gewährleiste auch die horizontale Solidarität zwischen den Gemeinden, heisst es im Bericht weiter. So erhält Glarus Süd mit der Änderung der gesetzlichen Grundlage eine finanzielle Abgeltung auf dem Niveau des alten Finanzausgleichs. Die Anpassung kommt ebenfalls der Gemeinde Glarus Nord zugute, wo hingegen die Gemeinde Glarus zur Gebergemeinde wird.

Rege Diskussion um Rückweisung


Die landrätliche Kommission Finanzen und Steuern hat sich an zwei Sitzungen kontrovers mit der Vorlage befasst und bezeichnet diese als eines der wichtigsten Geschäfte der laufenden Legislatur. Gemäss Kommissionspräsident Roland Goethe beantragt sie jedoch einige Änderung gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag. So soll der Lastenausgleich jährlich mit zwei Millionen Franken ausgestattet werden. Zudem möchte die Kommission mit einem Härtausgleich der Gemeinde Glarus Süd jährlich während zehn Jahren eine Million Franken zukommen lassen. Dieser Härteausgleich soll aus Steuerreserven finanziert werden.

Im Namen der CVP-Fraktion beantragt Beat Noser mit verschiedenen Forderungen Rückweisung an die Kommission. Eine nochmalige Beratung sei sinnvoll, der Ausgleich für Glarus Süd zu aggressiv. Er wird unterstützt im Namen einer SVP-Mehrheit durch Thomas Tschudi. Eine Minderheit der SVP-Fraktion plädiert jedoch gemäss Hans-Heinrich Wichser für die Vorlage der Kommission. Für diese votieren ebenfalls im Namen der SP-Fraktion Thomas Kistler, Karl Stadler für die Grünen, Luca Rimini für die BDP, Mathias Zopfi sowie Mathias Vögeli als Gemeindepräsident von Glarus Süd. Dieser weist auf die klar erkennbaren strukturellen Defizite seiner Gemeinde hin. Rolf Schneider, FDP, plädiert für den Vorschlag des Regierungsrates. Martin Landolt, BDP, beantragt ebenfalls Rückweisung und fordert eine klare Vereinfachung und «landsgemeindetaugliche» Fassung des Gesetzes.

Rückweisung knapp beschlossen

Landammann und Finanzdirektor Dr. Rolf Widmer beantragt ebenfalls Rückweisung an die Kommission. Diese habe ein «finanzielles Massaker» angerichtet, das ihm sogar schlaflose Nächte bescherte. 482 Prozent mehr Mittel als heute sollen laut Kommission umverteilt werden. Wie sollen diese Mehrausgaben finanziert werden? Diese grosszügige Geldumverteilung werde die Dynamik des Kantons schwächen, erklärt der Finanzdirektor. Nachdem sich die verschiedenen Votanten auf eine Fassung der Rückweisung geeinigt haben, wird mit nur mit einer Stimme Unterschied der Rückweisungsantrag an die Kommission angenommen.

Ja zu Steuergesetzänderungen

Das kantonale Steuergesetz muss an neue Bundesvorgaben angepasst werden. Mit der Steuergesetzänderung soll nun auch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit das zuständige Departement für bestimmte Auskünfte über Steuerdaten generelle Ermächtigungen erteilen kann. Die Änderung soll zudem dazu benutzt werden, dass Inhaber von Start-up-Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bei der Berechnung der Vermögenssteuern für ihre Beteiligungen von einem reduzierten Verkehrswert profitieren können. Die landrätliche Kommission unterstützt gemäss Roland Goethe die Regierungsvorlage. Hans Luchsinger votiert im Namen der SVP für Zustimmung und begrüsst vor allem die Massnahmen für Start-up-Unternehmen. Auch Martin Landolt, BDP, begrüsst diese, beantragt aber die Massnahmen auf maximal zehn Geschäftsjahre – statt fünf – zu gewähren. Diesem Antrag wird zugestimmt. Das Steuergesetz geht noch in eine zweite Lesung.

Wasserkraft-Konzessionserteilung


Dem Parlament wird eine Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des unteren Mühlebachs unterhalb der Höhe 809,50 Meter über Meer bis zum Ausgleichsbecken im Sernf Engi-Vorderdorf unterbreitet. Die Kommission Energie und Umwelt unter Präsident Fridolin Staub befürwortet die Vorlage und so wird sie durch den Rat diskussionslos gutgeheissen. Auch hier gibt es eine zweite Lesung.

Überraschend einiges zu reden gibt der Memorialsantrag zweier Gemeinden zur Finanzierung des Hochwasserschutzes. Fridolin Staub, SVP, möchte diesen als rechtlich unzulässig erklären lassen, weil er gegen Bundesrecht verstosse. Priska Müller, Grüne, plädiert für Nichterheblicherklärung des Vorstosses. Es brauche nicht mehr Gesetze und man könne die Hochwasserschutzfinanzierung auf Gemeindeebene regeln. Der Memorialsantrag wird jedoch für zulässig und erheblich erklärt.

Zu Beginn der von Susanne Elmer Feuz präsidierten Sitzung wird Yvonne Carrara, SVP, Mollis, als neue Landrätin vereidigt. Sie tritt die Nachfolge von Aydin Elitok, Bilten, an.