Finanzhaushalt: Verordnung zuhanden des Landrates verabschiedet

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden zu genehmigen. Sie soll per 1. Januar 2023 in Kraft treten.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: Keystone-SDA)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: Keystone-SDA)

Die Landsgemeinde 2022 beschloss verschiedene Änderungen im Finanzhaushaltgesetz. Im Nachgang muss die landrätliche Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (FHV) angepasst bzw. totalrevidiert werden. Inhaltlich betrifft dies insbesonders die Abschreibungssätze, welche an die lineare Abschreibungsmethode angepasst werden müssen. Ausserdem sind die Verzinsung der Spezialfinanzierungen und der Fonds, die Handhabung der Bausteuer und die Konsolidierung präziser zu regeln.

Bereits für das Budget 2023 angepasst

Da die Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes bereits für das Budget 2023 und die Jahresrechnung 2023 in Kraft treten sollen, müssen die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung dazu sowie weitere Erlasse durch den Landrat bis im Spätsommer 2022 angepasst werden.

Zusammenarbeit mit Gemeinden fortgeführt

Die notwendigen Änderungen wurden von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden erarbeitet. Sie haben keine direkten finanziellen Auswirkungen. Aufgrund des Wechsels von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode wird es allerdings zu Verschiebungen bei den Abschreibungen in den einzelnen Jahresrechnungen kommen.