Finanzierung der Sonderschulen wird neu geregelt

Der Regierungsrat stimmt zwei Vereinbarungen über Leistungsaufträge zu, welche die Führung und die Finanzierung der beiden Sonderschulen «Schule an der Linth» und «Heilpädagogisches Zentrum» neu regeln.



Mitteilung des Regierungsrates (Bild; zvg)
Mitteilung des Regierungsrates (Bild; zvg)

Der Verein «Glarner Gemeinnützige» ist Träger der beiden Glarner Sonderschulen «Schule an der Linth» und «Heilpädagogisches Zentrum Glarnerland». Seit zehn Jahren entschädigt der Kanton Glarus die beiden Schulen gemäss einer Vereinbarung mittels Pauschalen. Nach der Kündigung der bestehenden Vereinbarung und nach einem Übergangsjahr bewilligt der Regierungsrat nun neue Leistungsaufträge mit der Trägerschaft.

Auf Wunsch der Schulen wurden zwei separate Verträge erstellt. Sie sind identisch aufgebaut und unterscheiden sich nur in der Umschreibung des Angebots, der Anzahl Plätze, der schulischen Förderung sowie der Betreuung.

Vollkostenrechnung und Benchmark

Inhaltlich folgen die neuen Leistungsaufträge wie bisher dem Prinzip der Abgeltung über Pauschalen, welche vom Regierungsrat festgelegt werden. Als Grundlage dazu dient neu eine einheitliche Vollkostenrechnung. Sie ist die Basis für die Festsetzung der Höhe der Pauschalen. Die Betriebskonzepte für beide Schulen müssen nachgeführt und mit den neuen Leistungsaufträgen abgestimmt werden. Damit können die Voraussetzungen für einen vom Regierungsrat geforderten Vergleich der Leistungen (Benchmark)geschaffen werden. Die Festlegung der Pauschalen für die Zeit ab dem Jahr 2022 erfolgt gegen Ende des laufenden Jahres.