Finanzierung des elektronischen Patientendossiers vereinfachen

Ein gut umgesetztes elektronisches Patientendossier kann zu tieferen Kosten im Gesundheitswesen beitragen. Doch die vom Bund vorgeschlagene Finanzierung macht die Weiterentwicklung ungemein kompliziert.



elektronisches Patientendossier (zvg)
elektronisches Patientendossier (zvg)

Der Bund hat erkannt, dass für die Verbreitung des Eidgenössischen Patientendossiers (EPD) eine nachhaltige Finanzierung notwendig ist. Dabei sollen die Rollen zwischen Bund und Kantonen klar geregelt werden. Diese sollen mit dem revidierten Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier erreicht werden.

Der Regierungsrat stellt fest, dass die vorgeschlagene Finanzierung des EPD durch Bund und Kantone die Sache ungemein verkompliziert. Gemeint ist die Tatsache, dass der Bund die Finanzhilfen nur gewährt, wenn die Kantone sich vorgängig mindestens in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt haben. Hier wünscht sich der Kanton Glarus deshalb eine alternative Form der Mitfinanzierung durch die Kantone. Ergänzend weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton Glarus nicht über eine genügende gesetzliche Grundlage zur Gewährung von Finanzhilfen verfügt.