Im Auftrag der politischen Steuergruppe „Zukunft Flugplatz Mollis“ hat das Berner Ingenieurbüro Bächtold & Moor die theoretische Lärmbelastung für die Varianten 10'000, 16'000, 24'000 und 30'000 Flugbewegungen pro Jahr berechnet. Das Gutachten ist Teil der Umweltberichterstattung, die im Rahmen des Umnutzungsprozesses zwingend erforderlich ist. Die Szenarien wurden gewählt, weil die bisherigen Projektarbeiten ergeben haben, dass die heutige Anzahl Flugbewegungen (10'000) nicht ausreichen wird, um den künftigen zivilen Flugbetrieb auf privater Basis finanzieren zu können.
Sicher nicht 30'000 Flugbewegungen
Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) anerkannten Berechnungsmodelle des Ingenieurbüros Bächtold & Moor haben ergeben: In den Siedlungsgebieten (Wohnzonen) der umliegenden Gemeinden wird der gesetzlich vorgeschriebene Planungswert zwar in allen berechneten Varianten eingehalten. Trotzdem steht für die Steuergruppe fest, dass das Szenario 30'000 mit Sicherheit nicht angepeilt wird.
In der Steuergruppe sind die Perspektiven, die sich aufgrund des Lärmgutachtens für den Flugplatz Mollis eröffnen, intensiv diskutiert worden. Es überwiegt die Auffassung, dass der betriebliche Spielraum nicht von vornherein zu stark eingegrenzt werden soll. Allerdings gilt es, sowohl die Ansprüche der künftigen privaten Betreibergesellschaft als auch die Bedürfnisse der umliegenden Bevölkerung zu berücksichtigen. Deshalb sind die Fluglärmberechnungen am Donnerstag den Behördenvertretern von Mollis, Näfels und Netstal vorgestellt worden. Regierungsrätin Marianne Dürst, die das Projekt koordiniert, unterstrich an der Veranstaltung: „Klar ist, dass nicht über die Köpfe der betroffenen Gemeinden entschieden wird.“ Auch mit privaten Interessengruppen steht die Steuergruppe im engen Dialog.
Noch kein definitiver Entscheid
Ein Entscheid für das weitere Vorgehen ist noch nicht gefällt worden. In einem nächsten Schritt wird die Steuergruppe definieren, auf welcher planerischen Anzahl Flugbewegungen das Nutzungs- und Betriebskonzept konkretisiert werden soll. Diese Weichenstellung ist notwendig, um das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt vorgegebenen Bewilligungsverfahren vorantreiben zu können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei den Flugbewegungen zwischen dem theoretischen Maximalwert und der effektiven Flugbewegungslimite unterschieden wird. Die für die künftigen zivilen Betreiber effektiv massgebende Limite wird von der öffentlichen Hand später fixiert – dann nämlich, wenn es den Leistungsauftrag für den zivilen Flugplatz Mollis zu verabschieden gilt.